Adoption

Algerien

Eine Volladoption ist in Algerien nicht erlaubt. Die Kafala hat nicht die gleichen Auswirkungen wie eine Adoption. Sie begründet keine rechtliche Abstammung.

Die Adoption Ihres Kindes muss Ihrer Schweizer Auslandvertretung gemeldet werden, damit die Daten in den verschiedenen Schweizer Registern aktualisiert werden können.

Die Zivilstandsbehörde in der Schweiz ist für die Anerkennung gemäss Schweizer Recht und die Eintragung der Daten im schweizerischen Personenstandsregister zuständig. Die Schweizer Vertretung nimmt die Eintragung im Auslandschweizerregister vor.

Zu diesem Zweck benötigt Ihre Schweizer Vertretung bestimmte Dokumente.