Vertretungsvereinbarungen
Wenn ein Staat keine eigene Visasektion in einem Land verfügt, kann er im Schengen Visumbereich von einem anderen Schengen-Mitgliedstaat vertretet werden. Dazu wird eine Vertretungsvereinbarung zwischen den beiden betroffenen Staaten geschlossen.
Die Vertretungsvereinbarung erlaubt somit dem vertretenden Staat, die Schengen Visumgesuche in seiner eigenen Zuständigkeit zu erteilen oder zu verweigern ohne den vertretenen Staat zu konsultieren.