Brauche ich ein Schengen-Visum?

Meine Staatsangehörigkeit Visumpflicht (ja/nein)
Chile  Nein (V1) 

(V1)

Visumpflicht im Hinblick auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit:

  • im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe, im Gastgewerbe, im Reinigungsgewerbe in Betrieben und Haushalten, im Überwachungs- und Sicherheitsdienst sowie im Erotikgewerbe;
  • anderer Art, sofern diese länger als 8 Tage innerhalb des Kalenderjahrs dauert. 

Visumbefreiung im Hinblick auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit:

  • Inhaber einer langfristigen Aufenthaltsbewilligung ausgestellt durch einen Schengen-Mitgliedstaat oder eines gültigen D-Visums, sofern sie im Besitz eines gültigen Reisedokuments sind

Andere Staatsangehörigkeiten

Haben Sie eine andere Staatsangehörigkeit, so erhalten Sie die entsprechenden Informationen auf den Internetseiten des SEM. 

SEM – Übersicht der Ausweis- und Visumvorschriften nach Staatsangehörigkeit (Anhang 1, Liste 1: Staatsangehörigkeit)

Sollten Sie visumpflichtig sein, reichen Sie bitte ein Visumgesuch ein. Sie erhalten weitere Informationen auf der Seite:

Wo soll ich mein Gesuch für ein Schengen Visum einreichen?

Sollten Sie visumbefreit sein, dürfen Sie ohne Visum in die Schweiz resp. in den Schengen-Raum einreisen und sich dort bis maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen aufhalten.