Bundesrat verabschiedet Botschaft zum zweiten Beitrag

Artikel, 28.09.2018

Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 28. September 2018 erneut mit der Europapolitik beschäftigt. Er beschloss, die Verhandlungen über das institutionelle Abkommen mit der Europäischen Union im Rahmen des bestehenden Mandats fortzusetzen. Er hat zudem die Botschaft über den Beitrag der Schweiz an die erweiterte Europäische Union sowie die in demselben Kontext stehende Botschaft zur Änderung des Asylgesetzes verabschiedet.

Zwei Roma-Mädchen am Computer
Der zweite Schweizer Beitrag soll die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten stärken und die Perspektiven vor Ort verbessern. © DEZA

Nach einer Vernehmlassung mit weitgehend positiven Rückmeldungen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. September 2018 die Botschaft zum zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten gutgeheissen. Der Bundesrat will mit Schweizer Expertise zur Verringerung wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten sowie zur besseren Bewältigung der Migrationsbewegungen in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten beitragen. Der Entscheid über die entsprechenden Rahmenkredite liegt nun beim Parlament.

Um ihren Wohlstand langfristig zu sichern, ist die Schweiz auf ein sicheres, stabiles und prosperierendes Europa angewiesen. Sie hat deshalb auch in Zukunft ein zentrales Interesse, mit ihrer Expertise zur Stärkung der Kohäsion innerhalb Europas sowie zur besseren Bewältigung der Migrationsbewegungen beizutragen. Mit einem zweiten Beitrag stärkt und vertieft die Schweiz zudem ihre bilateralen Beziehungen mit den Partnerländern und der gesamten EU – ein Ziel, dessen Bedeutung der Bundesrat wiederholt unterstrichen hat.

Wie der Erweiterungsbeitrag soll sich auch der zweite Schweizer Beitrag auf insgesamt 1 302 Millionen Franken über zehn Jahre belaufen, neu aufgeteilt in einen Rahmenkredit Kohäsion und einen Rahmenkredit Migration. Die Programme werden auf fünf Ziele ausgerichtet.

  • Wirtschaftswachstum und Sozialpartnerschaft fördern, (Jugend-) Arbeitslosigkeit reduzieren
  • Migration steuern, Integration fördern sowie öffentliche Sicherheit erhöhen
  • Umwelt und Klima schützen
  • Sozial- und Gesundheitssysteme stärken
  • Bürgerengagement und Transparenz fördern

Bei den ersten beiden Zielen stehen die zwei Schwerpunktbereiche Berufsbildung und Migration im Vordergrund.

Vernehmlassung bestätigt Ansatz des Bundesrates

Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 28. März bis am 4. Juli 2018. Der Beitrag und die zwei Schwerpunktbereiche wurden von der grossen Mehrheit der Teilnehmenden grundsätzlich befürwortet. Verschiedene Teilnehmende bestanden insbesondere darauf, dass dem Entscheid über einen zweiten Schweizer Beitrag eine positive Beurteilung der Gesamtbeziehungen Schweiz – EU vorausgehen soll. Einige Stellungnahmen beziehen sich dabei ausdrücklich auch auf die unbefristete Anerkennung der Börsenäquivalenz als Voraussetzung für einen zweiten Schweizer Beitrag.

Am 4. Juli 2018 hat der Bundesrat Kenntnis von den Fortschritten in den Verhandlungen mit der EU genommen und dabei seine im März definierte Verhandlungsposition bestätigt. Zum Zeitpunkt der Überweisung vorliegender Botschaft bleiben wesentliche Fragen in den Gesamtbeziehungen Schweiz-EU noch offen, unter anderem betreffend den Ausgang der Verhandlungen zum institutionellen Abkommen und die Anerkennung der Börsenäquivalenz. Letztere erachtet der Bundesrat als erforderlich. Gleichzeitig ist der zweite Schweizer Beitrag eine Investition in Sicherheit, Stabilität und Wohlstand in Europa und entspricht somit den Schweizer Interessen. Der Bundesrat hat die Bedeutung einer guten Zusammenarbeit mit der EU und das Ziel der Festigung der bilateralen Beziehungen wiederholt unterstrichen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat entschieden, beim Schweizer Beitrag mit vorliegender Botschaft einen nächsten Schritt zu machen, indem er sie an das Parlament überweist. Treten die angestrebten Resultate nicht ein, dann wird das Parlament die neue Ausgangslage berücksichtigen können.

Im Kontext des Rahmenkredits Migration des Beitrags hat der Bundesrat heute auch eine Botschaft zur Änderung des Asylgesetzes verabschiedet. Die neue Bestimmung im Asylgesetz soll es dem Bundesrat zukünftig erlauben, mit ausgewählten EU-Mitgliedstaaten Rahmenabkommen zur Umsetzung der Programme in diesem Bereich abzuschliessen. Konkrete Ziele sind dabei effizientere Asylverfahren sowie die Verbesserung der Verfahren zur Aufnahme von Schutzsuchenden und zur Rückkehr. Auf dieser Grundlage können auch Projekte unterstützt werden, welche die Rückkehr von Personen fördern, die sich rechtswidrig in einem unterstützten EU-Mitgliedstaat aufhalten. Die Programme im Ausland verfolgen das Ziel, einen Beitrag zu leisten zur Prävention irregulärer Primär- oder Sekundärmigration in die Schweiz.