Besondere rechtliche Bestimmungen
Eine einfache Klage bei der Polizei kann eine vorläufige Verhaftung der beschuldigten Person zur Folge haben. Dies gilt zum Beispiel bei Gewaltdelikten gegen Frauen, bei Nichtbezahlung von Schulden oder bei Verursachung eines Schadens (z.B. bei Mietfahrzeugen).
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft (5 bis 30 Jahre Gefängnis).
Die Haftbedingungen sind sehr prekär: überfüllte Zellen, Gewalt unter den inhaftieren Personen, schlechte oder gar ungenügende Ernährung, mangelhafte ärztliche Versorgung etc.
Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen verlaufen anders als in der Schweiz: Es muss mit langen Wartefristen gerechnet und den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste einer lokalen Anwältin oder eines lokalen Anwalts sind unerlässlich.