Ehe für alle − Gesetzesreform am 1. Juli 2022

Die Schweiz anerkennt die Ehe für gleichgeschlechtliche Personen und lässt sie seit dem 1. Juli 2022 zu. Ab diesem Datum werden in der Schweiz keine eingetragenen Partnerschaften mehr geschlossen.

Hat die Heirat oder die Eintragung der Partnerschaft im Ausland stattgefunden, muss sie von der zuständigen Behörde in der Schweiz in das schweizerische Personenstandsregister eingetragen werden. Zu diesem Zweck müssen Sie Ihrer Schweizer Vertretung bestimmte Dokumente zukommen lassen.