Visa – Einreise in die Schweiz und Aufenthalt

Indonesien nicht mehr als Risikoland. Für die direkte Einreise aus Indonesien gelten für alle Staatsangehörigen wieder die allgemeinen Einreisevoraussetzungen.

Wichtiger Hinweis Visa-Betrug vermeiden (englisch)

Für die Prüfung Ihrer individuellen Situation zur Einreise in die Schweiz hilft Ihnen der Online-Travelcheck.

Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln, grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden. Zuständig ist das Staatssekretariat für Migration (SEM).

SEM

Seit dem Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens zu Schengen und Dublin zwischen der Schweiz und der EU (12. Dezember 2008) können die Vertretungen im Ausland je nach Aufenthaltsdauer und Reisezweck nachfolgende Kategorien von Visum erteilen. Bitte wählen Sie die Rubrik, welche für Sie zutrifft.

Nach einem regulären öffentlichen Ausschreibungsverfahren des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten wurde VFS Global ein neuer Auftrag für den Betrieb der Visumantragstellen ab dem 1. Juli 2025 erteilt.

Mit Beginn des neuen Vertrags werden einige wichtige Neuerungen eingeführt.

Antragsteller müssen vor der Terminvereinbarung das Visumantragsformular online ausfüllen. Die Annahme von Visumanträgen durch VFS Global wird ohne Unterbrechung fortgesetzt, und alle vor dem 1. Juli gebuchten Termine bleiben gültig. Die aktualisierten VFS-Servicegebühren treten am 1. Juli in Kraft und werden auf der Website von VFS Global veröffentlicht.

Für weitere Informationen können Sie sich weiterhin über die auf der Website angegebenen Kontaktkanäle an VFS Global wenden.

Schengen-Visum für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage

Betrifft Personen, welche in die Schweiz einreisen und sich in der Schweiz bis maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen aufhalten möchten: z.B. Reisende für touristische Aufenthalte, Besuche, kurzfristige Sprachaufenthalte, Teilnahme an Konferenzen oder sportlichen/kulturellen Veranstaltungen, usw.

Nationales Visum für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen

Betrifft Personen, welche in die Schweiz einreisen und sich in der Schweiz mehr als 90 Tage aufhalten möchten. Für die Erteilung dieses Visums ist die Bewilligung des kantonalen Migrationsamts erforderlich, das für den in der Schweiz angestrebten Aufenthaltsort zuständig ist. z.B. Studium in der Schweiz, Familiennachzug, Eheschliessung mit Wohnsitznahme, usw.

Flughafentransitvisum

Betrifft nur Staatsangehörige von bestimmten Ländern; diese brauchen ein Flughafentransitvisum, auch wenn sie den internationalen Flughafentransitraum nicht verlassen und nicht in den Schengen-Raum einreisen.

Arbeit / Arbeitsbewilligungen

Betrifft den Arbeitsantritt einer ausländischen Arbeitskraft bei einem Arbeitgeber in der Schweiz. Ein Visum wird erst erteilt, wenn die notwendige Bewilligung von der zuständigen kantonalen Behörde vorhanden ist.