Terrorismus und Entführungen

Terroristische Aktivitäten gefährden die Sicherheit überall auf der Welt, auch in Europa. Die Bedrohung geht von regional oder international organisierten Gruppierungen aus wie auch von Einzeltätern.

Anschläge

Terroristen schlagen überraschend zu. Bombenanschläge und bewaffnete Überfälle sind ihr bevorzugtes Mittel und lassen sich trotz gelegentlicher mehr oder weniger konkreter Warnungen nicht voraussagen. Zu den möglichen Zielen von Terrorangriffen zählen öffentliche und touristische Einrichtungen sowie grosse Menschenansammlungen, z.B. belebte Märkte, Einkaufszentren, öffentlicher Verkehr (Bus-, Bahn-, Flug- und Schiffsverkehr), Sportveranstaltungen, kulturelle Anlässe, Nachtlokale, bekannte internationale Hotels, beliebte Restaurants. Deshalb sollten Sie:

  • öffentliche Kundgebungen und grössere Menschenansammlungen meiden,
  • bei touristischen Treffpunkten und Vergnügungszentren generell wachsam sein,
  • Warnungen und Sicherheitsvorkehrungen lokaler Behörden unbedingt beachten.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sieht keinen Anlass, generell von Reisen in Gebiete abzuraten, in denen das Risiko von Anschlägen besteht. Eine solche Massnahme wäre unverhältnismässig angesichts der Unmöglichkeit, Anschläge vorauszusehen. Sie würde das Ziel der Terroristen, Unsicherheit und Angst zu schüren, unterstützen.

Entführungen

Zunehmend versuchen Terroristen, aber auch gewöhnliche Kriminelle, durch Entführungen Geld zu erpressen und/oder politische Forderungen durchzusetzen. Bei der Lösung von Entführungsfällen sind die Möglichkeiten des Heimatstaates sehr begrenzt:

  • Für die Lösung von Entführungsfällen sind die lokalen Behörden zuständig, und sie setzen im Kampf gegen den Terrorismus ihre eigenen Prioritäten. Die Einflussmöglichkeiten des Heimatstaates sind deshalb beschränkt.
  • Ein Staat muss Lösegeldforderungen ablehnen, um nicht weitere Bürgerinnen und Bürger zu gefährden und die Täterorganisationen nicht zu stärken. Die Schweiz bezahlt deshalb kein Lösegeld.
  • Stellen Terroristen politische Forderungen an ein anderes Land, kann der Heimatstaat keinen Einfluss nehmen.

Der Ausgang jeder Entführung ist ungewiss. Die einzige Gewissheit besteht in den enormen körperlichen und psychischen Strapazen für die Entführungsopfer und ihre Angehörigen.

Da Terroristen oft gezielt ausländische Personen als Opfer aussuchen, rät das EDA von Regionen mit hohem Entführungsrisiko ab. Die einzige zuverlässige Schutzvorkehrung ist der Verzicht auf Reisen und Aufenthalte in diesen Regionen. Geben Sie sich nicht der Illusion hin, dass Sie sich durch unauffälliges Auftreten oder lokale Kontakte vor Entführungen schützen können.

Generelle Empfehlungen

Lesen Sie die Reisehinweise zu jedem möglichen Zielland. Diese werden angepasst, wenn sich die Einschätzung der Sicherheitslage ändert. Bedenken Sie jedoch: Die Risiken lassen sich weder zeitlich begrenzen noch auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Informieren Sie sich vor und während der Reise auch in den Medien über die Entwicklung der Lage, und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter und ortsansässigen Kontaktpersonen. Halten Sie während Ihrer Reise auch regelmässigen Kontakt zu Ihren Angehörigen. Kontaktieren Sie sie, wenn sich in Ihrem Reiseumfeld etwas Schwerwiegendes ereignet hat.

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.