Tax-free für Touristen

Attestieren von Ausfuhrdeklarationen im Reiseverkehr bei Verkäufen über den Ladentisch

Sie haben auf einer Ferienreise in der Schweiz Waren gekauft. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen die schweizerische MWST erstattet werden. Die Website der eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zur MWST gibt Auskunft über die Bedingungen und das Vorgehen für eine Rückerstattung.

« Ausfuhren im Reiseverkehr bei Verkäufen über den Ladentisch ("tax-free for tourists") »

Wenn sie Ihre Ausfuhrdeklaration bei der Ausreise aus der Schweiz nicht wie vorgesehen vom Schweizer Zoll bestätigen lassen konnten, kann die für Ihren Wohnort zuständige Schweizer Vertretung die Ausfuhr im Rahmen des Reiseverkehrs bei Verkäufen über den Ladentisch («tax free for tourists») attestieren. Dafür müssen Sie persönlich bei der Schweizer Vertretung erscheinen und sämtliche in der Schweiz gekauften und in der Ausfuhrdeklaration erwähnten Waren sowie die Kaufbelege im Original, die Belege für Ihre Einreise in die und Ausreise aus der Schweiz und den im Ausfuhrdokument genannten Ausweis mitbringen.

Beachten Sie bitte, dass die Rückzahlung der MWST durch den Verkäufer in der Schweiz an den Käufer (also an Sie) auf einer privatrechtlichen Rechtsbeziehung zwischen den am Verkauf beteiligten Vertragsparteien beruht. Die durch die Schweizer Vertretung attestierte Ausfuhrdeklaration stellt somit keine Garantie der Schweizer Behörden dar, dass der Verkäufer in der Schweiz die MWST zurückzahlt.