Informationen zu Visa-Dienstleistungen
Informationen betreffend der Einreise in die Schweiz
Die Einreise in die Schweiz ist ab dem 2. Mai 2022 wieder zu den ordentlichen Voraussetzungen möglich.
Gesuche um Familiennachzug / Heiratsvorbereitung / Studium
Im Rahmen einer schrittweisen Lockerung kann diese Botschaft ab sofort eine limitierte Anzahl Termine für Gesuche um Familiennachzug, Heiratsvorbereitungen und für Studium in der Schweiz vergeben. Kontaktieren Sie bitte das Regionale Konsularcenter Westbalkan per E-Mail (pristina.visa@eda.admin.ch) um einen Termin zu vereinbaren. Senden Sie bitte einen Scan Ihres Passes sowie eine kurze Beschreibung, um welche Art von Gesuch es sich konkret handelt. Es wird jeweils der nächstmögliche Termin zugeteilt, basierend auf dem Prinzip «first come, first served». Weitere Details zum Ablauf der Gesuchstellung: Kosovo / Albanien / Nordmazedonien
Visa für Frankreich, Österreich, Belgien, Niederlande und Luxemburg
Die Aussetzung der Vertretungsvereinbarungen mit Frankreich, Belgien, die Niederlande, Luxemburg und Österreich wird ab dem 01.11.2021 aufgehoben. Die Beantragung eines Visa C für die genannten Länder ist bei TLScontact wieder möglich.
Alle Reisenden sind dafür verantwortlich, sich vor der Abreise über die geltenden COVID-19 Reisebeschränkungen des jeweiligen Landes zu informieren.
Bitte beachten Sie, dass Drittstaatsangehörige, die nicht über ein Aufenthaltsrecht in Luxemburg verfügen, aufgrund der derzeit geltenden Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie bis zum 30.Juni 2022 nicht in das Großherzogtum Luxemburg einreisen dürfen. Die Beantragung eines Visums C für Luxemburg wird nur für Diplomaten etc. in offizieller Mission, Transitreisende und Personen mit zwingenden familiären Verpflichtungen sowie für Visa zu Ausbildungszwecken gewährt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Botschaft von Luxemburg.
Wichtige Information
Wir bitten Sie, die existierenden Einschränkungen der lokalen Behörden jederzeit zu respektieren. Diese Botschaft übernimmt keine Verantwortung für allfällige Verstösse, da dies in der Eigenverantwortung jedes Individuums liegt. Diese Botschaft kann keine Sondergenehmigungen ausstellen, um die Botschaft zu erreichen.