Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums und Verfahren
In der Regel trifft das Konsulat innerhalb von 15 Tagen eine Entscheidung. Diese Frist kann im Einzelfall verlängert werden.
Einige Schengen-Staaten verlangen, dass sie zu gewissen Visumanträgen an andere Schengen-Staaten konsultiert werden – dies bei Visumanträgen von Staatsangehörigen bestimmter Länder. Der Konsultationsprozess kann bis zu sieben Kalendertage dauern. Eine solche Konsultation ist derzeit für Staatsangehörige der hier aufgeführten Länder erforderlich:
Es wird deshalb empfohlen den Visumantrag frühzeitig einzureichen, frühestens 6 Monate vor der geplanten Reise.
Die Verweigerungsgründe werden dem Antragsteller unter Verwendung eines Standardformulars mitgeteilt.
Sie haben das Recht, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Verweigerung Einsprache zu erheben. Informationen zum Einspracheverfahren finden Sie auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration.
Die Erfassung der biometrischen Daten (Fingerabdrücke und digitales Foto) erfolgt grundsätzlich ab dem 12. Lebensjahr alle 59 Monate ab der ersten Aufnahme.
Wenn Sie Familienangehöriger eines Schweizer Staatsangehörigen, der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind, haben Sie das Recht, Ihren Antrag direkt bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat der Schweiz einzureichen.
Ein Termin ist obligatorisch und muss im Voraus gebucht werden.
Falls Sie sich über das Verhalten des Konsulatspersonals und gegebenenfalls über den externen Dienstleistungserbringer oder über den Prozess beschwerden möchten, wenden Sie sich bitte schriftlich an die zuständige Vertretung.
Visa-Antragsteller, die den Visa-Service von TLScontact nicht nutzen möchten, können weiterhin ihre Visa-Antragsformulare direkt bei der Schweizerischen Botschaft in Pristina einreichen. Termine für die Botschaft müssen jedoch auch im Voraus über TLScontact gebucht werden. Aufgrund begrenzter Ressourcen in der Visastelle der Schweizerischen Botschaft kann die Bearbeitungszeit erheblich länger sein als bei direkt TLScontact eingereichten Anträgen. Ohne einen im Voraus vereinbarten Termin, nehmen weder TLScontact noch die Schweizerische Botschaft einen Visum Antrag entgegen.