COVID 19
Wichtige COVID 19 Information aktualisiert per 28.06.2021
Am 23. Juni 2021 hat der Bundesrat entschieden, die Einreisebeschränkungen für nachweislich geimpfte Personen aus Drittstaaten aufzuheben.
Für geimpfte Drittstaatsangehörige gelten ab dem 26. Juni 2021 wieder die ordentlichen Einreisebestimmungen.
Für nicht geimpfte und nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländerinnen und Ausländer, die aus Risikostaaten oder -regionen einreisen und keiner Ausnahmekategorie der Covid-19-Verordnung 3 angehören, bestehen weiterhin Einreisebeschränkungen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Migration (SEM).
Mit dem Travelcheck können Sie prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie in die Schweiz einreisen dürfen.
Die Visumabteilung der Schweizerischen Botschaft in Addis Abeba akzeptiert nur Visumanträge für Schengen-Visa von geimpften Personen oder für Fälle von äußerster Notwendigkeit (Härtefälle).
Bitte beachten Sie:
Das Online-Buchungssystem für Termine ist deaktiviert. Um einen Termin zu vereinbaren, senden Sie bitte eine E-Mail an addisababa.visa@eda.admin.ch
Für geimpfte Personen: Geben Sie an, dass Sie geimpft sind oder vor Ihrer Abreise geimpft sein werden.
Für Situationen der äussersten Notwendigkeit (Härtefall): Reichen Sie per E-Mail die Nachweise der äussersten Notwendigkeit ein. Informationen zu den erforderlichen Nachweisen finden Sie auf der oben erwähnten Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM.
Es ist mit langen Wartezeiten zu rechnen. Rechnen Sie genügend Vorlaufzeit für den Erhalt eines Termins zur Einreichung des Visaantrags ein.
Aufgrund der Covid-19-Pandemie bestehen für die Einreise in die Schweiz besondere Bestimmungen. Bitte beachten Sie die Informationen des Bundesamts für Gesundheit (BAG).
Inhaber eines abgelaufenen Schengen-Visums, die das Visum aufgrund von Corona-Reisebeschränkungen nicht nutzen konnten, können kein kostenloses Ersatzvisum erhalten.