Ruhestand im Ausland

Informieren Sie sich eingehend über die Lebensbedingungen im Zielland und die Auswirkungen einer Auswanderung, bevor Sie Vorbereitungen für eine Ausreise treffen.

Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Die offiziellen Ausländischen Vertretungen in der Schweiz (Botschaft oder Konsulat) sind für viele Fragen (z.B. Einreisebestimmungen, Zoll) Ihr Ansprechpartner.

Ist es nicht möglich, in der Schweiz die nötigen Auskünfte zu erhalten, kann man sich auch an die Schweizer Vertretung im betreffenden Land wenden. Diese ist in der Regel bereit, gegen Vergütung der entstehenden Kosten, besondere Abklärungen vorzunehmen. Eine Vielzahl von nützlichen Angaben in Zusammenhang mit der Schweiz sind bereits auf den Webseiten der Schweizer Vertretungen zu finden (z.B. Angaben zur Anmeldung bei der Vertretung, zu Zivilstandsfragen etc.).

Einreise- und Aufenthaltsbedingungen

Die Einreise- und Aufenthaltsvorschriften sind von Land zu Land unterschiedlich geregelt. Einige Länder sind bei der Erteilung von Daueraufenthaltsgenehmigungen für pensionierte Neueinwandererinnen und -einwanderer sehr zurückhaltend. In gewissen Ländern bestehen bessere Aussichten auf eine Genehmigung, wenn kapitalkräftige Personen (sog. investment visa) im Land investieren.

Reisepass, Visum und Aufenthaltsbewilligung

Ruhestand in der EU/EFTA

Anmeldung im Gastland

Zollvorschriften

Gesundheit und Prävention

Klären Sie vor Ihrem geplanten Ruhestand im Ausland insbesondere auch die Gesundheitsversorgung im Zielland ab und besprechen Sie Ihre Situation und Bedürfnisse allenfalls vorgängig mit Ihrem Hausarzt / Ihrer Hausärztin. Weitere Informationen zu Gesundheit und Prävention können Sie den nachfolgenden Rubriken entnehmen.

Eine alte Frau steht auf ihrem Balkon.
Der Entscheid zur Auswanderung ist individuell. Es ist deshalb wichtig, dass Sie Ihre Bedürfnisse mit den konkreten lokalen Bedingungen vergleichen. © Unsplash

Finanzielles

Zu einer guten Vorbereitung für Ihren Ruhestand im Ausland gehören insbesondere auch Abklärungen zu Ihrer finanziellen Situation. Nehmen Sie daher frühzeitig Kontakt mit den entsprechenden Institutionen in Bezug auf die Auszahlung Ihrer Renten und Versicherungen auf.

Auswanderung als nichterwerbstätige Person vor Erreichen des Rentenalters

Informieren Sie sich umfassend über Ihre Altersvorsorge, damit Sie im Ausland finanziell abgesichert sind.

Krankenkasse

In Bezug auf die Krankenkasse gelten unterschiedliche Bestimmungen, je nachdem Sie sich in einem Land innerhalb der EU/EFTA oder in einem Drittstaat niederlassen. Beachten Sie die nachfolgenden Hinweise und wenden Sie sich an die entsprechenden Stellen für ausführliche Informationen.

Unfallversicherung

Steuern

Bei einem definitiven Wegzug aus der Schweiz endet die unbeschränkte Steuerpflicht. Eine beschränkte Steuerpflicht besteht jedoch weiterhin für das in der Schweiz befindliche unbewegliche Vermögen (z.B. Immobilien) und Geschäftserträge. Auf AHV-Renten wird in der Schweiz keine Quellensteuer erhoben. Kapitalleistungen von schweizerischen Pensionskassen und Einrichtungen der gebundenen Vorsorge (2. Säule, Säule 3a) unterliegen hingegen immer der Quellenbesteuerung. Sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht dem Wohnsitzstaat zuweist, wird die Quellensteuer auf Gesuch hin zurückerstattet. Für Ruhegehälter (Renten) sowie Verwaltungsratshonorare wird nur dann eine Quellensteuer abgezogen, sofern das Besteuerungsrecht der Schweiz zukommt. Von Dividenden schweizerischer Gesellschaften, Obligationenzinsen schweizerischer Schuldner sowie von Zinsen schweizerischer Bankguthaben wird die Verrechnungssteuer (35%) abgezogen. Auch diese Steuer kann gestützt auf ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Wohnsitzstaat teilweise (in Ausnahmefällen ganz) zurückgefordert werden. Welche Einkünfte und Vermögensteile im neuen Residenzland besteuert werden, hängt vom Steuerrecht des betreffenden Staates ab.

Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite des Staatsekretariats für Internationale Finanzfragen SIF.

Staatsekretariats für Internationale Finanzfragen SIF

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer und Schweizer Banken