Seit dem 12. September 2017 arbeitet die Schweiz enger mit der Europäischen Drogenangentur EUDA (vormals Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht) zusammen. Das Bundesamt für Gesundheit und die EUDA haben hierzu eine entsprechende Vereinbarung („Working arrangement“) unterzeichnet.
Die EU-Drogenagentur (EUDA) erarbeitet zuverlässige und europaweit vergleichbare Informationen über die Drogen- und Drogensuchtproblematik und ihre Folgen. Diese Informationen dienen der EU und den Mitgliedstaaten als Grundlage für politische Entscheidungen und Initiativen zur Bewältigung der Probleme im Drogenbereich. Seit ihrer Umwandlung in eine Agentur im Juli 2024 ist sie dank einem Netzwerk nationaler forensischer und toxikologischer Labore besser in der Lage, Informationen, insbesondere zu neuen psychoaktiven Substanzen, zu erheben.
Die Schweiz arbeitet auf der Grundlage der Vereinbarung «Working arrangement» im Netzwerk der EUDA mit. Damit profitiert sie vom direkten Zugang zum europäischen Expertennetzwerk, und Schweizer Forschende haben erleichterten Zugang zu europäischem Know-how und Forschungsprojekten. Dieser grenzüberschreitende Austausch ist ein wichtiges Instrument, um bevorstehende Entwicklungen im Drogenbereich besser einschätzen zu können. Insbesondere das Mitwirken der Schweiz am Frühwarnsystem der EUDA zu neuen psychoaktiven Substanzen ist ein gemeinsames Anliegen. Von Interesse ist zudem ein verstärkter Austausch im Bereich Strafvollzug und Drogenkonsum.
Die Vereinbarung ist nicht rechtsverbindlich, und die Schweiz ist damit nicht formell Mitglied der EUDA. Sie ermöglicht aber Schweizer Expertinnen und Experten, sich an thematischen Arbeitsgruppen der EUDA zu beteiligen.
Chronologie
- 02.07.2024: Start der EU-Drogenagentur (European Union Drugs Agency - EUDA) auf der Basis der Verordnung (EU) 2023/1322 (ersetzt die bisherige EMCDDA). Die Arbeitsvereinbarung bleibt in Kraft.
- 12.09.2017: Unterzeichnung einer nicht rechtsverbindlichen Arbeitsvereinbarung („Working Arrangement“) zur Kooperation der Behörden (EMCDDA und BAG) auf technischer Ebene.
- 12.12.2006: Weiterentwicklung der EMCDDA durch die Verordnung (EC) 1920/2006 (neue Aufstellung und zusätzliche Kompetenzen)
- 08.02.1993: Schaffung der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction – EMCDDA) auf der Basis der Verordnung (EEC) 302/93.