Handbuch: Privaten Hausangestellten - Verordnung über die privaten Hausangestellten vom 6. Juni 2011

Der Schweizer Bundesrat (schweizerische Regierung) hat am 6. Juni 2011 die Verordnung über die privaten Hausangestellten (PHV) verabschiedet. Diese Verordnung regelt die Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsbedingungen für die privaten Hausangestellten des Personals von diplomatischen Missionen, ständigen Missionen, konsularischen Posten und internationalen Organisationen.

Die Verordnung ist am 1. Juli 2011 in Kraft getreten und ersetzte die Weisung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) vom 1. Mai 2006 über die Anstellung privater Hausangestellter. 

Die ständigen Missionen und die internationalen Organisationen wurden von der Schweizer Mission per Zirkularnote vom 8. Juni 2011 über die neue Verordnung informiert. Die Botschaften und konsularischen Posten wurden vom Protokoll des EDA per Zirkularnote vom 8. Juni 2011 informiert.

Diese Verordnung richtet sich an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die private Hausangestellte mit einer Legitimationskarte anstellen möchten oder bereits angestellt haben, sowie an die privaten Hausangestellten selbst.

Das Verfahren für private Hausangestellte ist in Englisch und Französisch verfügbar FR/ENG.

 

Informationen für die private Hausangestellte (verschiedenen Sprachen)

Ein Merkblatt über die privaten Hausangestellten, welches die Verordnung zusammenfasst,  ist in verschiedenen Sprachen verfügbar.

Fachkontakt

Ständige Mission der Schweiz
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