Seit 2012 hat EDA eine Weisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Seit 2012 hat EDA eine Weisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. © EDA

Das EDA sorgt für den Schutz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Sie sollen sich entfalten und ihren Aufgaben in einem guten Arbeitsklima nachgehen können. Die Arbeitgeberin erwartet von allen Mitarbeitenden ein respektvolles Verhalten. Sexuelle Belästigung wird im EDA nicht geduldet und zieht Sanktionen nach sich.

Was ist sexuelle Belästigung?

Als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gilt jedes belästigende Verhalten sexueller Natur und jedes andere Verhalten aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit, das von einer Seite unerwünscht ist und das eine Person in ihrer Würde verletzt.

Ausschlaggebend ist nicht die Absicht der belästigenden Person, sondern wie ihr Verhalten bei der betroffenen Person ankommt. Sexuelle Belästigung verunsichert und demütigt eine andere Person mit Worten, Gesten oder Taten.

Einige Beispiele:

  • Verbal, etwa durch sexuell anzügliche Bemerkungen, Witze, Fragen, Wünsche, Forderungen oder Drohungen. Dies kann persönlich oder über E-Mail, Telefon, SMS oder die sozialen Medien geschehen.
  • Nonverbal, etwa durch anzügliche Blicke, aufdringliches Starren auf den Körper einer Person oder Auflegen von Material mit eindeutig sexuellem Bezug.
  • Physisch, zum Beispiel durch unerwünschtes Berühren, Umarmen, Streicheln und Küssen.

Vorgehen

Diese Stellen informieren Sie über verschiedene informelle und formelle Vorgehensmöglichkeiten. Ziel der Unterstützung ist die möglichst rasche Unterbindung der sexuellen Belästigung.

FAQ

Nützliche Informationen zum Thema sexuelle Belästigung.

Information und Beratung

Das EDA legt Wert darauf, dass sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfalten und ihren Aufgaben in einem guten Arbeitsklima nachgehen können.