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Reisehinweise Demokratische Republik Kongo

Letzte Aktualisierung: 07.05.2012
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung
Spezifische regionale Risiken
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Naturbedingte Risiken

Gesundheit
Besondere Hinweise
Nützliche Adressen

Grundsätzliche Einschätzung

Von Touristen- und anderen nicht dringenden Reisen in die Demokratische Republik Kongo wird abgeraten.

Die Sicherheitslage bleibt im ganzen Land volatil und gespannt: Geringfügige Ereignisse können unerwartet in Akte der Gewalt eskalieren. Der Osten des Landes ist immer noch nicht befriedet und es kommt immer wieder zu Unruhen unterschiedlicher Intensität. Mit spontanen gewaltsamen Auseinandersetzungen muss auch in den anderen Landesteilen jederzeit gerechnet werden.

In den meisten Landesteilen besteht die Gefahr von Landminen und Blindgängern.

Lässt sich ein Aufenthalt aus wichtigen Gründen nicht vermeiden, beachten Sie die folgenden Informationen:
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage und befolgen Sie die Anweisungen der Sicherheitsbehörden. Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art.
Es wird empfohlen, sich unmittelbar nach der Ankunft bei der schweizerischen Botschaft in Kinshasa zu melden und folgende Angaben zu hinterlegen: Personalien, Reiseplan sowie Kontaktadressen in der Demokratischen Republik Kongo und in der Schweiz.
  • kin.vertretung@eda.admin.ch
  • Spezifische regionale Risiken

    Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

    Die Sicherheitslage ist in verschiedenen Regionen des Landes instabil. In den Provinzen Nord-Kivu und Süd-Kivu kommt es immer wieder zu Kampfhandlungen unterschiedlicher Intensität, welche sich jederzeit auf die umliegenden Provinzen ausdehnen können. In der Grenzregion zum Sudan sind einzelne Rebellengruppen der Lord Resistance Army (LRA) und in der Provinz Equateur die Enyle-Rebellen aktiv. In den vorerwähnten Regionen besteht zudem ein erhöhtes Risiko von Entführungen: Im April 2010 wurden in Süd-Kivu und in Equateur westliche Ausländer entführt. Von Reisen in folgende Regionen wird abgeraten: Provinzen Equateur, Nord- und Süd-Kivu, Norden der Provinz Katanga, Norden und Osten der Provinz Orientale.

    Kriminalität

    Infolge der Kriegswirren und der desolaten Wirtschaftslage ist die Kriminalitätsrate hoch. Die Gewaltbereitschaft ist gross, insbesondere von  jugendlichen Strassenbanden, die an stark belebten Orten operieren, oft in Zusammenarbeit mit der Polizei. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

    • Lassen Sie Ihren Aufenthalt von einer lokalen Vertrauensperson organisieren und befolgen Sie deren Anweisungen.
    • Unternehmen Sie unumgängliche Überlandfahrten in Gruppen von mehreren Fahrzeugen und ausschliesslich tagsüber.
    • Nach Einbruch der Dunkelheit sollten Sie nicht zu Fuss unterwegs sein.
    • Geschäftsleute sind wiederholt Opfer von Betrügereien geworden. Es wird empfohlen, neue Geschäftsbeziehungen vorsichtig anzugehen und möglichst durch eine erfahrene, vertrauenswürdige Firma oder Agentur vermitteln zu lassen.
    Verkehr und Infrastruktur

    Die Strassen sind in schlechtem Zustand und zum grossen Teil nur mit Geländefahrzeugen befahrbar. Das Unfallrisiko ist hoch. Auch aus diesen Gründen wird von nächtlichen Überlandfahrten abgeraten.

    Die Sicherheit der Flugzeuge für Inlandflüge entspricht oft nicht europäischem resp. internationalem Standard.



    Besondere rechtliche Bestimmungen
    Es ist verboten, uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren. In Kinshasa darf generell nur mit einer offiziellen Bewilligung fotografiert werden. Autofahrer, die bei einer Begegnung mit dem Fahrzeugkonvoi des Präsidenten nicht unverzüglich die Strasse freigeben und anhalten, werden bestraft. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Die Haftbedingungen sind prekär.

    Naturbedingte Risiken
    Im Gebiet des afrikanischen Rifttals im Osten des Landes muss mit Erdbeben gerechnet werden. Dort befinden sich auch die beiden aktiven Vulkane Nyiragongo und Nyamuragira.
    Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Kinshasa.

    Gesundheit
    Die medizinische Versorgung ist selbst in Kinshasa nur beschränkt gewährleistet. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Erkrankungen oder Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden (Südafrika oder Europa).
    Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
    Neben anderen (Tropen-)Krankheiten treten auch Schlafkrankheit und Tuberkulose auf.

    Besondere Hinweise

    Für Reisen in strategisch wichtige Gebiete, insbesondere die beiden Kasai-Provinzen, ist eine Bewilligung erforderlich. Die Bewilligung wird von den kongolesischen Behörden - DGM (Direction générale des migrations) oder Innenministerium – ausgestellt. Die Botschaft der Demokratischen Republik Kongo erteilt Auskunft.  

    Nützliche Adressen

    Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
  • Schweizerische Vertretungen im Ausland


  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz
  • Ausschluss der Haftung
    Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
    Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
    Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.