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Reisehinweise Tansania
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Letzte Aktualisierung: 15.05.2012 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen vom Oktober 2010 sind ruhig verlaufen. Trotzdem bleibt die politische Lage angespannt. Unruhen und gewalttätige Auseinandersetzungen sind vor allem in den Städten jederzeit möglich.
Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art.
Die Kriminalität ist im ganzen Land relativ hoch und zunehmend gewalttätig.
Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Sansibar (= Unguja) und Pemba: Die politischen Spannungen haben dank der Machtteilung zwischen den beiden grossen Parteien abgenommen. Meiden Sie dennoch Demonstrationen jeder Art und lassen Sie Vorsicht walten. An abgelegenen Stränden werden oft Entreissdiebstähle verübt.
Grenzregion zu Burundi: Das Gebiet gilt wegen bewaffneter Banden als unsicher. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten.
Grenzgebiet zu Malawi: Offene Grenzgängerfragen können kurzfristig zu lokalen Spannungen und Streitigkeiten führen. Es kommt vor, dass die Grenzübergänge vorübergehend geschlossen werden. Informieren Sie sich vor und während Reisen am Nordende des Niassa-Sees (Malawi-Sees) und bei geplanten Grenzübertritten bei den lokalen Behörden über die aktuelle Lage und lassen Sie Vorsicht walten.
Grenzgebiet zu Kenia (besonders die Region Mara/Viktoriasee): Die Gegend ist für gewalttätige Auseinandersetzungen politischer und ethnischer Art bekannt. Ebenfalls besteht ein beträchtliches Spannungspotenzial in den grenzüberschreitenden Stammesfehden im Zusammenhang mit Zugang zu Wasser und Weideland. Informieren Sie sich über die aktuelle Lage und lassen Sie Vorsicht walten.
Entreiss- und andere Diebstähle sowie bewaffnete Raubüberfälle nehmen vor allem in den Städten und an abgelegenen Stränden zu. Diebstähle von Autos unter Androhung oder gar Anwendung von Gewalt kommen ebenfalls vor. Bei sogenannten Express-Entführungen wird das Opfer zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte oder zur Veranlassung von Geldüberweisungen via Western Union gezwungen. Es wird eine Zunahme der Brutalität mit Tötungsdelikten verzeichnet. Im ganzen Land sind deshalb nachstehende Vorsichtsmassnahmen zu beachten:
- Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, etc.) und nur wenig Geld auf sich.
- Lassen Sie Taxi-Fahrten wenn möglich durch Ihr Hotel organisieren, auch die Flughafentransfers. Wiederholt waren Taxifahrer in Express-Entführungen verwickelt.
- Verzichten Sie in den Grossstädten und in Sansibars Stone Town auf nächtliche Spaziergänge.
- Im touristisch stark frequentierten Gebiet um Arusha/Moshi ist besondere Vorsicht geboten. Die Region wird regelmässig von Strassenräubern heimgesucht. Touristen wurden in Restaurants und in der Stadt überfallen.
- Allein reisende Frauen sollten einsame Strände meiden; aber auch in Gruppen ist erhöhte Vorsicht geboten.
- Halten Sie die Autotüren verriegelt und die Fenster geschlossen. Unternehmen Sie Überlandfahrten nur tagsüber
- Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
Im Indischen Ozean und in den tansanischen Gewässern ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Piraterie
Der oft schlechte Strassenzustand und die waghalsige Fahrweise vieler Verkehrsteilnehmer stellen erhebliche Unfallrisiken dar (insbesondere mit Überlandbussen). Von nächtlichen Überlandfahrten wird auch aus diesen Gründen abgeraten. Fahren Sie grundsätzlich defensiv und lassen Sie insbesondere an unübersichtlichen Stellen grosse Vorsicht walten.
In Tansania ist es verboten, militärische Installationen, Flughäfen, Brücken, öffentliche Gebäude usw. zu fotografieren. Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar. Das Gesetz sieht Haftstrafen von bis zu 25 Jahren vor. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft. Für schwere Verbrechen (z.B. Mord) kann die Todesstrafe ausgesprochen werden. Die Haftbedingungen sind äusserst hart.
Die Bevölkerung Sansibars bekennt sich mehrheitlich zum Islam. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung (insbesondere in der Stone Town) den lokalen Gepflogenheiten an.
Tansania liegt in einem Erdbebengebiet. Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein grösseres Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die schweizerische Botschaft in Dar es Salaam.In ländlichen Gebieten ist die medizinische Versorgung kaum gewährleistet. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen (Tropen-)Krankheiten tritt auch die Tuberkulose auf.
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

