Reisehinweise Bangladesch
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Letzte Aktualisierung: 13.03.2009 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
Die politische Lage hat sich seit den Parlamentswahlen von Ende 2008 etwas beruhig, doch bleiben unterschwellige Spannungen bestehen. Demonstrationen und Streiks (Hartals) können jederzeit kurzfrist stattfinden. Sie sind oft von Gewalt begleitet und können zu längeren Verkehrsblockaden führen.
Seit 2004 haben vereinzelte Bombenanschläge Todesopfer und Verletzte gefordert. Am 17. August 2005 explodierten zum Beispiel innerhalb von 30 Minuten über 400 Sprengsätze in praktisch allen Distrikten des Landes. Während des Ausnahmezustands in den Jahren 2007 und 2008 hat die Zahl der Anschläge abgenommen. Anschläge und Entführungen durch terroristische Gruppen können jedoch weiterhin im ganzen Land nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Reisen und Terrorismus macht auf die Risiken des weltweiten Terrorismus aufmerksam.
Die Kriminalitätsrate ist hoch und steigt trotz Einsatz von Spezialeinheiten.
Bei Reisen in Bangladesch ist grosse Vorsicht geboten. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage. Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art, und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).
Individualreisenden wird empfohlen, sich bei der schweizerischen Botschaft in Dhaka zu melden und folgende Angaben zu hinterlegen: Personalien, Reiseplan sowie Kontaktadressen in Bangladesch und in der Schweiz.
In den Chittagong Hill Tracts ist die Lage gespannt und die Sicherheit nur sehr beschränkt gewährleistet. Entlang der Grenze zu Myanmar besteht ausserdem die Gefahr von Landminen. Von Reisen in die Chittagong Hill Tracts wird abgeraten.
Die Kriminalitätsrate ist hoch und nimmt weiter zu, auch in Stadtteilen, in denen Ausländer wohnen. Taschen- und Entreissdiebstähle sind verbreitet; dabei kann es auch zu Gewaltanwendung kommen. Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:
- Meiden Sie Demonstrationen und Kundgebungen jeder Art und benutzen Sie während der Streiks keine Motorfahrzeuge.
- Tragen Sie möglichst keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur das notwendigste Geld auf sich.
- Seien Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders vorsichtig und reisen Sie ausschliesslich tagsüber.
- Benutzen Sie Rikscha- und sog. Babytaxis sowie dreirädrige motorisierte Taxis (CNG) möglichst nicht alleine und seien Sie nach dem Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig. Überfälle können jedoch zu keiner Tageszeit ausgeschlossen werden.
- Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft nimmt zu.
- Für Frauen ist es nicht ratsam, alleine zu reisen. Frauen wird ausserdem empfohlen, bei Bedarf Polizeistationen nur in Begleitung einer Vertrauensperson aufzusuchen.
In den bangladeschischen Gewässern und Häfen ist Piraterie verbreitet, die sich auch gegen Handelsschiffe und Jachten richtet.
Die Sicherheitsvorkehrungen der Schiffsverbindungen sind mangelhaft (Überbelegung, ungenügende Ausrüstung).
Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) oder der Todesstrafe geahndet.
Die Einfuhr von Gold in jeder Form untersteht strengen Bestimmungen. Bei Zuwiderhandlung werden langjährige Haftstrafen verhängt. Auskunft über die Einfuhrbestimmungen erteilt das Generalkonsulat von Bangladesch in Genf.
Die Haftbedingungen sind prekär.
Erdbeben können vor allem in den östlichen Landesteilen vorkommen.
Während der Monsunzeit (Juni bis September/Oktober) verursachen die starken Regenfälle Überschwemmungen, die oft schwere Schäden verursachen. Im April/Mai und Ende der Monsunzeit können auch Taifune auftreten, die neben Verwüstungen auf dem Land auch Flutwellen auslösen können.
Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Dhaka.
Die medizinische Versorgung ist nur beschränkt gewährleistet. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten. Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen werden mit Vorteil im Ausland behandelt.Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen (Tropen-)Krankheiten kommt auch Tuberkulose vor. Während und nach Überschwemmungen treten jeweils vermehrt Krankheiten auf, die durch (verschmutztes) Wasser übertragen werden.
Tragen Sie immer Ihre Ausweise auf sich, um sich bei den häufigen Sicherheitskontrollen ausweisen zu können.
Notruf Polizei: 999 in Dhaka; 02-999 ausserhalb von Dhaka.
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.
