Reisehinweise Kasachstan
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Letzte Aktualisierung: 20.04.2009 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Die politische und soziale Lage in Kasachstan ist relativ ruhig. Lokal begrenzte Demonstrationen können aber vorkommen.
Die Kriminalität hat besonders in den Grossstädten erheblich zugenommen: Auto- und andere Diebstähle, Überfälle etc. Es kommt vor, dass Diebe sich als uniformierte Polizisten ausgeben. Unter anderem werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:
- Reisen Sie in Gruppen und lassen Sie sich vorzugsweise von einem Reiseführer begleiten.
- Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck) und nur wenig Geld auf sich.
- Bei Zufallsbekanntschaften in Bars und Restaurants ist Vorsicht geboten. Es kommt vor, dass mit Betäubungsmitteln versetzte Getränke angeboten werden, um das Opfer zu berauben.
- Benutzen Sie ausschliesslich offizielle Taxis. Diese sind auf dem Dach und seitlich als solche gekennzeichnet.
- Vermeiden Sie nächtliche Spaziergänge und Autofahrten.
- Korruption und organisiertes Verbrechen sind verbreitet. Geschäftsreisenden wird empfohlen, ihre Kontakte durch eine Firma oder eine lokale Agentur organisieren zu lassen und bei der Wahl neuer Geschäftspartner besondere Sorgfalt walten zu lassen.
Der Zustand der Strassen ist besonders im Winter sehr schlecht. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Fahrzeuglenker bildet ein zusätzliches Risiko. Auf der Verbindungsstrasse von Almaty nach Bishkek häufen sich im Winter schwere Verkehrsunfälle. Seien Sie äusserst vorsichtig und verzichten Sie auch aus diesem Grund auf nächtliche Überlandfahrten.
Es ist unter anderem verboten, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Grenzübergänge, Flughäfen, Bahnhöfe usw.) zu fotografieren sowie den Präsidenten oder dessen Familie zu beleidigen (Gefängnisstrafe). Alkohol am Steuer ist gänzlich verboten (0 Promille!). Zuwiderhandlungen können die vorübergehende Konfiskation des Fahrzeugs sowie die sofortige Festnahme zur Folge haben. Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit Haftstrafen zwischen sieben und fünfzehn Jahren geahndet.
Die Haftbedingungen sind äusserst schwierig (u.a. zahlreiche Tuberkulose-Fälle, Aggressionen unter Häftlingen).
Erdbeben sind in Almaty jederzeit möglich. Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die schweizerische Botschaft in Astana.
In der Nähe der Stadt Semipalatinsk, im Osten des Landes, wurden zwischen 1949 und 1989 zahlreiche Atomversuche durchgeführt. Das Testgelände und seine Umgebung gelten als radioaktiv verseucht.
Die medizinische Versorgung ist nicht immer gewährleistet. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Es kommen vermehrt Tuberkulosefälle vor. In den Bergen, Wäldern und Parkanlagen besteht das Risiko von durch Zecken übertragenen Krankheiten (z.B. Hirnhautentzündung).
Einige Regionen sind für Ausländer nicht zugänglich.
Die Ein- und Durchreise mit dem eigenen Motorfahrzeug oder Fahrrad kann mit mit Spesen und langwierigen Formalitäten verbunden sein, vor allem an kleineren Grenzposten.
Ausländer, die mehr als fünf Tage in Kasachstan weilen, müssen sich beim lokal zuständigen Büro des Innenministeriums, Abteilung Visa und Registrierung (= OVIR) anmelden. Die Zollbehörden können einer Person, die nicht registriert ist, die Ausreise verweigern oder eine hohe Geldbusse auferlegen.
Die Botschaft Kasachstans in Bern erteilt Auskunft über die nicht zugänglichen Gebiete, die Zollformalitäten für Fahrzeuge und die Meldevorschriften.
Die Polizei ist berechtigt, jederzeit Identitätskontrollen durchzuführen. Tragen Sie deshalb immer Ihren Pass auf sich.
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.
