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Reisehinweise Republik Korea
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Letzte Aktualisierung: 31.08.2011 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Die innenpolitische Lage ist stabil. Die Spannungen zwischen Nord- und Südkorea dauern jedoch an, trotz der Vereinbarung eines Waffenstillstandes im Jahr 1953.
Diese Einschätzung gilt grundsätzlich auch weiterhin nach den Ereignissen um den Untergang des südkoreanischen Kriegsschiffes "Cheoan" und dem Artilleriebeschuss der Insel Yeonpyeong am 23. November 2010. Eine erneute Zunahme der Spannungen jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Informieren Sie sich vor und während der Reise über die Entwicklung auf der Halbinsel. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art.
Individualreisenden wird empfohlen, die Schweizerische Botschaft in Seoul über ihren Aufenthalt zu informieren und folgende Angaben mitzuteilen: Personalien, Reiseplan sowie Kontaktadressen in der Republik Korea und in der Schweiz.
seo.vertretung@eda.admin.ch
Entlang der Grenze zu Nordkorea bildet ein je zwei Kilometer breiter Streifen eine demilitarisierte Zone (Demilitarized Zone), die nicht betreten werden darf. Eine Ausnahme bildet der Grenzort Panmunjom, der im Rahmen von offiziell geführten Gruppenausflügen besucht werden kann.
Daran schliesst sich südlich der "Northern District to the Civilian Control Line" an, ein fünf bis 20 Kilometer breiter Gürtel, zu dem der Zugang bewilligungspflichtig ist. Halten Sie sich dort strikt an die bewilligten Routen und an die Anweisungen der Behörden, denn in diesem Gebiet befinden sich zahlreiche Minenfelder.
Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.
Besondere Aufmerksamkeit ist den Motorradfahrern zu schenken, da diese auch die Gehsteige benutzen. Der Sprache unkundige Ausländer benutzen für Überlandreisen mit Vorteil die öffentlichen Verkehrsmittel oder mieten einen Wagen mit Fahrer, da die Strassen teilweise nur in koreanischer Sprache ausgeschildert sind.
Es bestehen keine direkten Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Süd- und Nordkorea.
Es ist verboten, Flughäfen, Regierungsgebäude sowie militärische Einrichtungen zu fotografieren. Ehebruch kann mit Haftstrafen geahndet werden, wenn der/die betrogene Ehepartner/in eine Klage gegen die beiden beteiligten Personen einreicht. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft (bis lebenslängliche Gefängnisstrafen). In Extremfällen kann selbst die Todesstrafe verhängt werden. Die Haftbedingungen sind hart: strenge Disziplin, kulturelle Isolation etc.
Fahrzeuglenker, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesopfern verwickelt sind, können bis zur Abklärung der Schuldfrage vorübergehend festgenommen werden. Im Zweifelsfall dürfen Ausländer während der Untersuchung/Gerichtsverhandlung das Land nicht verlassen. Auch bei finanziellen Streitigkeiten können Touristen/Geschäftsleute auf Veranlassung der Gegenpartei an der Ausreise gehindert werden.
Es werden noch oft traditionelle Umgangsformen angetroffen. Machen Sie sich vor Reiseantritt mit diesen vertraut und passen Sie Ihr Verhalten den Gepflogenheiten des Landes an.
Im Spätsommer treten Taifune auf, die Überschwemmungen und Erdrutsche verursachen können. Leichtere Erdbeben kommen gelegentlich vor.
National Emergency Management Agency
Weltorganisation für Meteorologie (WMO)
Im Frühjahr lösen Sandstürme bei zahlreichen Personen Beschwerden der Atemwege und Augen aus.
Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten. Auf dem koreanischen Markt sind nicht alle europäischen Medikamente erhältlich.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Notruf allgemein: 119
Medizinische Notfälle: 1339
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

