Reisehinweise Tadschikistan
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Letzte Aktualisierung: 10.08.2009 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
Von 1992 bis 1997 herrschte im Land ein blutiger Bürgerkrieg. Nach einem umfassenden Friedensabkommen hat sich die innenpolitische Lage grundsätzlich positiv entwickelt. Dennoch ist eine kurzfristige Verschärfung der Sicherheitslage weiterhin jederzeit möglich. Auch die in Afghanistan herrschende Instabilität muss in Betracht gezogen werden. Die Wirtschaftslage ist gespannt.
In den Jahren 2005 bis 2007 sowie Ende Juli 2009 wurden in Dushanbe einzelne, kleinere Anschläge verübt. Die Hintergründe sind ungeklärt. Weitere Attentate können nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Reisen und Terrorismus macht auf die diesbezüglichen Risiken aufmerksam.
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage und meiden Sie Demonstrationen jeder Art.
Informieren Sie die schweizerische Botschaft in Astana (Kasachstan) oder die schweizerischen Konsularagentur in Dushanbe über Ihren Aufenthalt und teilen Sie ihr folgende Angaben mit: Personalien, Reiseplan sowie Kontaktadressen in Tadschikistan und in der Schweiz.
Distrikte Tavildara, Rasht und Darvoz: In diesen Gebieten bestehen politische Spannungen. Seit dem Frühsommer 2009 kommt es zu Operationen der Sicherheitskräfte gegen bewaffnete Gruppierungen. Einzelne Gebiete werden zeitweise von den Sicherheitskräften abgeriegelt. Von Reisen in diese Distrikte wird abgeraten.
Grenzgebiet zu Afghanistan: Informieren Sie sich bei Reisen ins Grenzgebiet zu Afghanistan bei den lokalen Sicherheitsbehörden über die aktuelle Lage. Es kommt dort immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit Schmugglerbanden.
Minenfelder und Blindgänger: In den Distrikten Tavildara und Rasht sowie im Westen der Provinz Gorniy Badakshan gibt es stellenweise noch Minenfelder und Blindgänger aus dem Bürgerkrieg. Auch die Grenzgebiete zu Afghanistan, Kirgisistan und Usbekistan sind teilweise vermint.
Halten Sie sich in diesen Gebieten strikt an die Hauptstrassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung. (Für Tavildara, Rasht und Grenzgebiet zu Afghanistan siehe auch oben.)
Die Kriminalitätsrate nimmt zu. Es werden vermehrt Autodiebstähle und Gewaltdelikte gemeldet. Es kommt vor, dass Diebe sich als uniformierte Polizisten ausgeben. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:
- Seien Sie grundsätzlich nur tagsüber unterwegs und lassen Sie sich wenn möglich von einem ortskundigen Führer begleiten.
- Korruption und organisiertes Verbrechen sind verbreitet. Geschäftsreisenden wird empfohlen, ihre Kontakte durch eine Firma oder eine lokale Agentur organisieren zu lassen und bei der Wahl neuer Geschäftspartner besondere Sorgfalt walten zu lassen.
Ausserhalb der Städte ist der Strassenzustand oft schlecht. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer und die zahlreichen unbeleuchteten Fahrzeuge bilden vor allem nach Einbruch der Dunkelheit ein zusätzliches Unfallrisiko. Verzichten Sie deshalb auf nächtliche Überlandfahrten.
Im Gebirge muss vor allem während der schweren Regenfälle im Frühjahr mit Verkehrsbehinderungen wegen Lawinen, Überschwemmungen und Erdrutschen gerechnet werden.
Während der Wintermonate muss mit Unterbrüchen der Wasser- und Energieversorgung gerechnet werden.
Es ist verboten, den Präsidenten sowie Behördemitglieder öffentlich zu verunglimpfen. Es ist ebenfalls verboten, militärischen Installationen, Flughäfen, Brücken, Bauten und Einrichtungen der Verwaltung und öffentlichen Gebäuden zu fotografieren. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet. Es kann selbst die Todesstrafe verhängt werden.Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, mangelhafte Ernährung, Tuberkulose-Ansteckungsgefahr, etc.
Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung bekennt sich zum Islam. Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an.
Das Land befindet sich in einem Erdbebengebiet.
Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die schweizerische Konsularagentur in Dushanbe.
Die medizinische Versorgung ist ungenügend. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Verletzungen und Erkrankungen müssen ausserhalb Tadschikistans behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen Krankheiten tritt auch Tuberkulose auf.
Polizeikontrollen sind häufig. Tragen Sie deshalb immer den Pass oder eine Fotokopie davon auf sich (inkl. Seite mit dem Visumeintrag), um sich ausweisen zu können.
Der Zugang zu gewissen Gebieten ist nur beschränkt und mit einer Sonderbewilligung des Aussenministeriums in Dushanbe (Protokolldienst) möglich. Nähere Auskunft erteilt die tadschikische Botschaft in Wien. Erkundigen Sie sich dort ebenfalls über die Vorschriften bezüglich Registrierung beim lokalen Meldeamt OVIR.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.
