Weitere Informationen
Schnellsuche
Sie befinden sich hier:
Reisehinweise Georgien
|
Letzte Aktualisierung: 26.04.2012 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
|
Grundsätzliche Einschätzung
|
||||||
Im August 2008 kam es in einigen Landesteilen zu militärischen Auseinandersetzungen zwischen georgischen und russischen Truppen. Seit Anfang Oktober 2008 überwachen Beobachter der Europäischen Union die Einhaltung des Waffenstillstandsabkommens. Seither hat sich die Lage etappenweise beruhigt. Die Konflikte um Abchasien und Südossetien sind aber nicht gelöst.
Innenpolitisch kommt es in den städtischen Zentren gelegentlich zu Spannungen und Strassenprotesten. Strassenblockaden und Zusammenstösse mit den Sicherheitskräften sind dabei möglich.
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei den lokalen Behörden über die aktuelle Lage. Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art. Beachten Sie die folgenden Hinweise und hinterlegen Sie bei der schweizerischen Botschaft in Tiflis folgende Angaben: Personalien, Reiseplan sowie Kontaktadressen in Georgien und in der Schweiz.
tif.vertretung@eda.admin.ch
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Abchasien: Der Status dieser Provinz innerhalb des georgischen Staates ist umstritten. Das Gebiet entzieht sich der Kontrolle der georgischen Sicherheitskräfte. Die international anerkannte Organisation zur Minenräumung HALO Trust hat Abchasien am 3. November 2011 für minenfrei erklärt. Es besteht weiterhin das Risiko von noch vorhandenen Blindgängern, vor allem entlang der Administrativ-Grenze (Administrative Boundary Line ABL). Im Gali-Distrikt kommt es immer wieder zu Schusswechseln, Entführungen und anderen Verbrechen mit teilweise kriminellem Hintergrund. Trotz vordergründiger Beruhigung der Lage kann ein erneutes Aufflammen des Konfliktes zwischen Abchasien und Georgien nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund des besonderen Status von Abchasien hat die Schweizerische Botschaft in Tiflis unter Umständen nur begrenzte oder gar keine Möglichkeit zur Hilfe in Notfällen oder zur Unterstützung der Ausreise aus diesem Gebiet. Von Reisen nach Abchasien wird abgeraten. Meiden Sie auch das Gebiet nahe der Administrativ-Grenze (ABL) zwischen Abchasien und dem Rest Georgiens.
Südossetien: Der Status dieser Provinz innerhalb des georgischen Staates ist umstritten. Das Gebiet entzieht sich der Kontrolle der georgischen Sicherheitskräfte. Im August 2008 forderten militärische Auseinandersetzungen zahlreiche Todesopfer und Verletzte und richteten Zerstörungen an. Es kommt auch immer wieder zu Schusswechseln und Entführungen. Trotz vordergründiger Beruhigung der Lage kann ein erneutes Aufflammen des Konfliktes zwischen Abchasien und Georgien nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund des besonderen Status von Südossetien hat die Schweizerische Botschaft in Tiflis unter Umständen nur begrenzte oder gar keine Möglichkeit zur Hilfe in Notfällen oder zur Unterstützung der Ausreise aus diesem Gebiet. Von Reisen nach Südossetien wird abgeraten. Meiden Sie auch das Gebiet nahe der Administrativgrenze (ABL) zwischen Südossetien und dem Rest Georgiens.
Die Einreise von Russland nach Georgien über Abchasien und Südossetien wird in Georgien als illegaler Grenzübertritt geahndet und mit Gefängnis und hohen Bussen bestraft.
Grenzgebiet zu Russland entlang der Tschetschenischen Republik: Die Grenzzone ist teilweise vermint. Halten Sie sich an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.
Die Kriminalitätsrate ist in Georgien in den letzten Jahren deutlich gesunken. Auto- und andere Diebstähle sowie Einbrüche kommen vor, und sind gelegentlich von Gewalt begleitet. Es werden unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:
- Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
- Lassen Sie nach Einbruch der Dunkelheit besondere Vorsicht walten
- Wenn Sie mit dem Land nicht vertraut sind, schliessen Sie sich mit Vorteil einer organisierten Gruppenreise an.
Viele Strassen sind in schlechtem Zustand; abgelegene Gebiete können oft nur mit Geländefahrzeugen erreicht werden. Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer, die häufige Missachtung von Vorschriften und Lichtsignalen sowie die mangelnde technische Wartung vieler Fahrzeuge (auch Mietautos) bilden ein zusätzliches Unfallrisiko. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.
Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille!). Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet (bis lebenslänglich). Die Haftbedingungen sind prekär (überfüllte Gefängnisse, mangelhafte hygienische Verhältnisse und medizinische Versorgung, Tuberkulose-Ansteckungsgefahr etc.).
Georgien liegt in einer Erdbebenzone. Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die schweizerische Botschaft in Tiflis.
Die medizinische Grund- und Notfallversorgung ist nur in den städtischen Zentren gewährleistet. In abgelegenen Gebieten kann bei Krankheit oder Unfall nicht mit einer raschen und effizienten medizinischen Betreuung gerechnet werden. Eigenes Verbandmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Für die Behandlung ernsthafter Erkrankungen und Verletzungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen (Tropen-)Krankheiten treten auch durch Zecken übertragene Krankheiten auf.
Tragen Sie stets Ihren Pass auf sich, um sich bei Sicherheitskontrollen ausweisen zu können
Notruf-Nummer für Tiflis und Umgebung: 122
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Schweizerische Vertretungen im Ausland
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


