Bundesverwaltung admin.ch
Eidgenössisches Departement für
auswärtige Angelegenheiten

Forschung - Bildung - Stipendien

Newsletter Forschung und Bildung
Schweizerische Bundesstipendien
Newsletter Forschung und Bildung
Seit 2007 informieren wir zweimonatlich über die wichtigsten Belange der schweizerisch-polnischen Zusammenarbeit sowie über Wissenswertes aus dem Bildungs- und Forschungsstandort Polen. Abonnieren Sie unseren Newsletter in englischer Sprache mit einer Mitteilung an die Kontaktadresse der Botschaft (rechts).
Newsletters 2008
Newsletters 2007

Schweizerische Bundesstipendien

 

Regierungsstipendien für das akademische Jahr 2010/2011
Die Schweiz bietet polnischen Studierenden - aufgrund der bilateralen Verträge zwischen den Regierungen der Schweiz und der Republik Polen - vier Bundesstipendien für das akademische Jahr 2010/2011 an. Nähere Auskünfte bezüglich dieser Stipendien erteilt:

Frau Elzbieta Dybcio-Wojciechowska
Ministerstwo Nauki i Szkolnictwa Wyższego

Biuro Uznawalności Wykształcenia i Wymiany Międzynarodowej
Ul. Ogrodowa 28/30
00-896Warszawa
Tel.: +48 (0)22 393 38 18
Fax: +48 (0)22 826 28 23

 dybcio@buwiwm.edu.pl

 

Polnische Studierende können sich auch um eines der 20-25 Kunststipendien der Schweizerischen Eidgenossenschaft bewerben. Nähere Auskünfte bezüglich dieser Stipendien erteilt:

Frau Urszula Penczek
Ministerstwo Kultury i Sztuki

Departament Współpracy z Zagranicą i Polonią
Ul. Krakowskie Przedmieście 15/17
00-071 Warszawa
Tel.: +48 (0)22 421 01 52
Fax: +48 (0)22 82619 22.

 upenczek@mkidn.gov.pl

Alle diese Stipendien sind nur für Studierende mit einem universitären Studienabschluss bestimmt. Gewisse Ausnahmen sind im Fall der Kunststipendien möglich. Die Bewerber dürfen nicht älter als 35 Jahre sein und müssen die Unterrichtssprache (deutsch, französisch, italienisch oder englisch) genügend beherrschen. Kandidierende, die ihr Masterstudium in der Schweiz absolvieren, können sich nicht für ein Stipendium der Schweizerischen Eidgenossenschaft (mit Ausnahme der Kunststipendiaten) bewerben.

Die Stipendien werden grundsätzlich für ein akademisches Jahr von 9 Monaten angeboten. Und können nicht gleichzeitig mit anderen Stipendien bezogen werden.

Die Fristen für Einreichung der Bewerbungsunterlagen legen die zustąndigen Ministerien fest. Vom 1. bis 18. Dezember 2009 werden die Qualifikationsgespräche auf der Schweizerischen Botschaft in Warschau durchgeführt.

Die Bewerbungsformulare in PDF-Format müssen zwingend elektronisch ausgefüllt werden (zu beziehen bei den zuständigen Stellen oder bei der Botschaft). Handschriftlich ausgefüllte Bewerbungsformulare werden nicht mehr akzeptiert.

Die Liste und Reihenfolge der von der schweizerischen Seite verlangten Unterlagen entnehmen Sie bitte den Merkblättern (vier Sprachversionen, PDF-Format).

Sollten Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen Frau Agnieszka Arzt, für Stipendienwesen zuständige Mitarbeiterin der Schweizerischen Botschaft (+48 (0)22 628 04 81 int. 25 bzw  agnieszka.arzt@eda.admin.ch) zur Verfügung.

Liebe ehemalige BundesstipendiatInnen

Die Schweiz bemüht sich, mit ihren ehemaligen BundesstipendiatInnen in Kontakt zu bleiben. Sollten Sie auch Interesse haben mit uns und mit den anderen Stipendiaten den Kontakt zu pflegen, würden wir uns freuen, wenn Sie uns Ihre aktuellen Kontaktdaten (inkl. Angaben wann, wo und was Sie studiert haben) an die Email-Adresse der Botschaft mitteilen wollten,  var.vertretung@eda.admin.ch.