Reisehinweise Serbien
|
Letzte Aktualisierung: 14.07.2009 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
|
Grundsätzliche Einschätzung
|
||||||
Das Land kann als stabil bezeichnet werden.
Das Parlament Kosovos hat am 17. Februar 2008 die Unabhängigkeit des Kosovo erklärt. Serbien anerkennt die Unabhängigkeit nicht. Dies kann zu politischen Spannungen im ganzen Staatsgebiet führen. Vereinzelte gewalttätige Ausschreitungen können vorkommen.
Informieren Sie sich in den Medien über die Entwicklung der Lage. Meiden Sie Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art.
Grenzgebiet zu Kosovo: Wegen latenter Spannungen ist bei Reisen ins Grenzgebiet zu Kosovo Vorsicht geboten, namentlich in der Umgebung von Novi Pazar und in der Region um Bujanovac und Presevo. Bleiben Sie bei der Durchreise durch den Süden nach Mazedonien auf den Hauptstrassen.
Minengefahr besteht noch in mehreren Gebieten: Südserbien (Region Presevo, Bujanovac und Medvedja), im südlichsten Teil der Grenze zu Kroatien Die Minenfelder sind in der Regel gekennzeichnet. Halten Sie sich an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.
Die schwierige Wirtschaftslage hat zu einer Zunahme der Kleinkriminalität geführt (vor allem Autodiebstähle und Einbrüche). Autodiebe bevorzugen teure Marken und lenken oft die Besitzer durch Tricks ab. Übergriffe gegen Personen, die sich in der Öffentlichkeit als homosexuell zu erkennen geben, können vorkommen. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen und reisen Sie vorzugsweise nicht alleine. Auf den Autobahnraststätten besteht das Risiko von Diebstählen aus geparkten Autos. Lassen Sie besonders nachts erhöhte Vorsicht walten.
Die Schweiz und Serbien haben traditionell enge Geschäftsverbindungen. Angesichts der Veränderungen der letzten Jahre empfiehlt es sich dennoch, neue Kontakte mit der nötigen Umsicht anzubahnen. Die Schweizerische Botschaft in Belgrad steht für Hinweise zur Verfügung.Die Strassen sind teilweise in einem schlechten Zustand, und die Fahrzeuge oft mangelhaft gewartet. Bei Autofahrten ist daher Vorsicht geboten. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.
Das Fotografieren militärischer Einrichtungen ist verboten. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Die Haftbedingungen sind hinsichtlich Infrastruktur, Hygiene und Verpflegung wesentlich härter als in der Schweiz.
In den letzten Jahren waren wiederholt kleinere Erdbeben zu verzeichnen.
Die medizinische Versorgung ist ausserhalb der grösseren Städte nicht überall gewährleistet. Der Standard der Krankenhäuser ist oft sehr bescheiden. Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Ausländer müssen sich innerhalb von 24 Stunden bei der lokalen Polizeistelle anmelden; Hotels erledigen normalerweise die Meldepflicht für ihre Gäste. Achten Sie darauf, dass Ihr Pass bei der Einreise gestempelt wird; andernfalls muss bei der Ausreise mit Schwierigkeiten gerechnet werden.
Erkundigen Sie sich frühzeitig bei einer Vertretung von Serbien (Botschaft in Bern oder Generalkonsulat in Zürich) über die Einreise- und Meldebestimmungen für Personen und Fahrzeuge: Ausstellung von Passierscheinen, Versicherungsnachweis für Fahrzeuge etc. Auf seiner Internet-Seite publiziert das Aussenministerium Serbiens Informationen über die erforderlichen Einreisepapiere, Meldevorschriften etc.
Schweizer im wehrpflichtigen Alter, die auch die Staatsangehörigkeit von Serbien besitzen und ihren Militärdienst in der Schweiz geleistet haben, sollten sich durch die zuständige Vertretung von Serbien in der Schweiz eine diesbezügliche Bestätigung ausstellen lassen. Wer keine solche Bestätigung vorweisen kann, muss mit einer Festnahme am Grenzübergang und einer vorübergehenden Inhaftierung durch die Militärbehörden rechnen. Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.
