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Reisehinweise Ukraine

gültig am:  
Publiziert am: 09.11.2012

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie unbedingt auch die nebenstehenden Rubriken; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.



Grundsätzliche Einschätzung
Spezifische regionale Risiken
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Medizinische Versorgung

Besondere Hinweise
Nützliche Adressen


Grundsätzliche Einschätzung

Das Land kann als weitgehend stabil bezeichnet werden. Das politische Klima ist aber gespannt und Demonstrationen sind möglich.
Am 27. April 2012 sind im Stadtzentrum von Dnjepropetrovsk mehrere Sprengsätze explodiert, die in Abfalleimern platziert worden waren. Es wurden ca. 30 Personen verletzt.

Lassen Sie an öffentlichen Orten Vorsicht walten und meiden Sie politische Demonstrationen jeder Art.

 

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

In Tschernobyl/Prypjat ereignete sich 1986 ein Kernreaktorunfall. Die Umgebung von 30 km wurde zur Sperrzone erklärt. Die International Atomic Energy Agency IAEA informiert über den Unfall und seine Folgen.
IAEA



Kriminalität
Infolge der schwierigen Wirtschaftslage steigt die Kleinkriminalität. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Seien Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen besonders vorsichtig.
  • Bei Zufallsbekanntschaften in Bars und Restaurants ist Vorsicht geboten. Es kommt vor, dass mit Betäubungsmitteln versetzte Getränke angeboten werden, um das Opfer zu berauben.
Verkehr und Infrastruktur

Ausserhalb der Städte ist der Strassenzustand oft schlecht. Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer bildet ein zusätzliches Unfallrisiko. Verzichten Sie aus diesen Gründen und wegen der erhöhten Unfallgefahr auf nächtliche Überlandfahrten.

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, dürfen Sie das Fahrzeug nicht bewegen bis die Polizei eintrifft, ausser es besteht ein unmittelbares Sicherheitsrisiko (einen Stau verursachen wird nicht als Sicherheitsrisiko angesehen). Die meisten ukrainischen Polizisten sprechen keine Fremdsprache; bleiben Sie geduldig, die Formalitäten können mehrere Stunden in Anspruch nehmen.

Besondere rechtliche Bestimmungen
Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille!) und wird hart bestraft. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden bei jeder Art von Drogen mit Gefängnisstrafen von fünf bis zehn Jahren bestraft. Die Haftbedingungen sind wesentlich schlechter als in der Schweiz.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nur beschränkt gewährleistet. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren Ärzte und Impfzentren.



Besondere Hinweise
Erkundigen Sie sich bei der ukrainischen Botschaft in Bern über die Einreisevorschriften sowie die Bedingungen über die Ein- und Ausfuhr von Devisen. Die Devisenbestimmungen werden strikte gehandhabt; nicht oder falsch deklarierte Devisen werden beschlagnahmt.

Nützliche Adressen

Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Vertretungen im Ausland 
Helpline EDA


Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz



Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.