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Visum für Personen mit Wohnsitz in Argentinien, Paraguay und Uruguay
Seit dem 12. Dezember 2008 erteilt die Schweiz ausschliesslich Schengenvisa.
Die vor dem 12. Dezember 2008 ausgestellten Visa für die Schweiz sind bis zu ihrem Ablauf für die Einreise in die Schweiz gültig, gelten aber nicht für die Einreise in andere Schengenländer.
Zu den Schengenmitgliedstaaten zählen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Tschechische Republik, Schweden, die Schweiz, Slowakei, Slowenien und Spanien
(Anwendung des Schengenabkommens)
Schengenabkommen
Argentinische, paraguayische und uruguayische Staatsangehörige mit einem gültigen Pass (normaler, offizieller oder diplomatischer Pass) brauchen kein Visum, wenn sie aus touristischen, geschäftlichen, privaten oder medizinischen Gründen reisen. Sie können in die Schweiz und/oder in den Schengenraum einreisen und sich dort maximal drei Monate (90 Tage) aufhalten innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der ersten Einreise in die Schweiz oder in irgendein anderes Schengenland.
Der Pass sollte mindestens noch drei Monate nach dem Abreisedatum aus der Schweiz gültig sein.
Jede Art von Arbeit (bezahlt oder unbezahlt) unterliegt der Visumspflicht.
Wenn das erste Schengeneinreiseland die Schweiz ist, können die schweizerischen Zollbehörden die nachstehend aufgeführten Dokumente verlangen.
Wenn ein anderes Schengenland das erste Reiseziel ist, sollten Sie sich mit der Botschaft dieses Landes in Verbindung setzen.
Verbindliche Belege bezüglich Reisezweck
- Tourismus: Hotel- und Reisereservationen
- Geschäftsreisen: Bestätigung des Unternehmens, Einladung zu Konferenz, Seminar oder Sitzung
- Besuche: Einladung von Freunden, Familienangehörigen
- Andere Reisegründe: Nachweis bezüglich Sprachkurs/Schule
Finanzierungsnachweis (durchschnittlich wird mit Tagesausgaben in Höhe von 100 Franken gerechnet)
- Kreditkarte
- Reisechecks
- Bargeld
Krankenversicherung (Deckung 30 000 Euro, gültig für alle Schengenländer)
Hin- und Rückreise
Diese Bestimmungen sind auch gültig für Staatsangehörige folgender Länder:
Andorra, Australien, Brunei, Bulgarien, Grossbritannien, Israel, Japan, Kroatien, Malaysia, Malta, Monaco, Neuseeland, Rumänien, San Marino, Singapur, Südkorea, Vatikan, Zypern.
Und für Bürgerinnen und Bürger aller Länder Nord-, Zentral- und Südamerikas mit Ausnahme folgender Länder:
- Belize
- Bolivien
- Dominikanische Republik
- Ecuador
- Haiti
- Kolumbien
- Kuba
- Peru
Spezieller argentinischer Pass für ausländische Staatsangehörige und argentinischer Pass für Ehegatte eines argentinischen Staatsangehörigen. Wenn der Ehegatte eine andere Nationalität hat, braucht er ein Visum!
Wenn Sie keiner der oben erwähnten Nationalitäten angehören, finden Sie die nötigen Informationen auf der Website des Bundesamts für Migration in Bern.
Bundesamt für Migration
Das Visum muss persönlich beim schweizerischen Regionalen Konsularcenter Ihres Wohnorts beantragt werden.
Das Regionale Konsularcenter ist zuständig für die Weiterleitung Ihres Gesuchs, wenn Ihr Hauptreiseziel die Schweiz ist.
- Wenn Sie ein anderes Schengenland besuchen wollen, müssen Sie den Visumantrag bei der Botschaft dieses Landes stellen.
- Wenn Sie zwei oder mehr Schengenländer besuchen wollen, müssen Sie das Visum bei der Botschaft des Landes beantragen, das Ihr Hauptreiseziel ist. Dieses definiert sich nach folgenden Kriterien:
a) Hauptgrund der Reise und
b) längster Aufenthaltsort - Wenn Sie beabsichtigen, ein oder mehrere Schengenländer zu besuchen, aber kein Hauptreiseziel haben, müssen Sie den Visumantrag bei der Botschaft des Landes stellen, das sie als erstes bereisen.
Sollten Sie noch Zweifel haben, wenden Sie sich bitte an unser Regionales Konsularcenter.
Wer ein Schengenvisum beantragen will, muss persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung der Schweiz vorsprechen. Massgebend für die Feststellung der Zuständigkeit ist der Wohnort der Gesuchstellerin/des Gesuchsstellers.
Bei der Einreise müssen Sie möglicherweise noch weitere Unterlagen vorlegen, obwohl Sie über ein gültiges Schengenvisum verfügen. Bitte lesen Sie vor Ihrer Reise aufmerksam das entsprechende Merkblatt durch.
- Merkblatt: Einreise in die Schweiz mit Visum (es) (22 Kb, pdf)
