Reisehinweise Nicaragua
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Letzte Aktualisierung: 03.03.2010 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Nicaragua ist eines der ärmsten Länder Lateinamerikas. Ausgezehrt von einem jahrelangen Bürgerkrieg und verheerenden Naturkatastrophen schreitet die Erholung nur langsam voran. Soziale und politische Spannungen äussern sich mitunter in Demonstrationen und Streiks; dabei kann es auch zu Ausschreitungen kommen.
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden, und meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art.
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
In den zentralen und nördlichen Landesteilen stellen Minenfelder sowie unexplodierte Bomben und Munition aus dem Bürgerkrieg eine besondere Gefahrenquelle dar. Nicht alle Minenfelder sind gekennzeichnet. Halten Sie sich strikt an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich bei den lokalen Behörden und/oder bei der Bevölkerung.
Kriminalität ist verbreitet. Diebe sind oft in Banden organisiert, die auf Taschen- und Entreissdiebstahl und das Aufbrechen von Autos spezialisiert sind; im Zentrum von Managua und in abgelegenen Gebieten sind sie besonders aktiv. In Busbahnhöfen und bei Taxifahrten haben die Überfälle zugenommen. Vermehrt werden auch bewaffnete Überfälle verübt. Bei sogenannten Express-Entführungen wird das Opfer zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte gezwungen.
Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:
- Touristen verzichten vorzugsweise auf Einzelreisen.
- Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
- Deponieren Sie Ihren Reisepass im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Passkopie auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Einreisestempel).
- Lassen Sie Fahrzeuge nie unbeaufsichtigt.
- Verzichten Sie wegen der erhöhten Überfallgefahr (teils mit gestellten Strassensperren) auf nächtliche Überlandreisen.
- Meiden Sie die städtischen Armenviertel.
- Benutzen Sie wenn möglich nur Taxis, die Sie oder Ihr Hotel telefonisch bestellt haben (z.B. bei einer Kooperative) und achten Sie darauf, dass keine zusätzlichen Fahrgäste zusteigen. Falls es unumgänglich ist, ein Taxi auf der Strasse herbeizurufen, achten Sie darauf, dass ein Schild mit Name, Foto und Nummer des Fahrers an der Windschutzscheibe angebracht ist.
- Benutzen Sie keine Kollektivtaxis, denn Passagiere sind wiederholt Opfer von Express-Entführungen geworden.
- Seien Sie bei Spaziergängen stets vorsichtig und verzichten Sie nach Einbruch der Dunkelheit ganz darauf (auch in den Städten).
- Informieren Sie sich vor Reisen in abgelegene Gebiete im Norden des Landes bei den lokalen Behörden über die Sicherheitslage.
- Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
Der Strassenzustand ist teilweise schlecht. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer und mangelhaft gewartete Fahrzeuge bilden zusätzliche Risiken. Verzichten Sie auch aus diesen Gründen auf nächtliche Überlandfahrten. Nach starken Regenfällen muss mit massiven Verkehrsbehinderungen gerechnet werden. Mietwagen sind oft schlecht gewartet; kontrollieren Sie deshalb bei der Übernahme Bremsen, Lichter etc.
Bei Unfällen dürfen die Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht bewegt werden, denn dies wird als Eingeständnis der Schuld gewertet.
Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials im Bereich von Risikosportarten ist sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich bei den lokalen Anbietern über die Sicherheitsmassnahmen und prüfen Sie die Sportgeräte.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen (mindestens fünf Jahre) geahndet. Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, unzulängliche hygienische Verhältnisse und Ernährung etc.
Nicaragua liegt in einer Erdbebenzone; Erdbeben und Vulkanausbrüche sind jederzeit möglich.
Von Mai bis Oktober/November muss mit Hurrikanen gerechnet werden, die Überschwemmungen, Erdrutsche und Flutwellen auslösen können.
Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie das schweizerische Kooperationsbüro DEZA / Konsulat in Managua.
Unternehmen Sie Wanderungen auf Vulkane nur mit ortskundigen Führern und guter Ausrüstung. Beachten Sie auch die Warnungen und Instruktionen der Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle.
Ausserhalb von Managua ist die medizinische Versorgung nur beschränkt gewährleistet.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.
