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Besuche in der Schweiz
Besuche von Staatsvertretern dienen der effizienten Pflege und Vertiefung der gegenseitigen Beziehungen. Die Art ihrer Durchführung hat sich im Laufe der Zeit und auf Grund der immer schnelleren Verkehrsmittel stark verändert. So finden heute mehr Besuche statt als noch vor 20 Jahren, gleichzeitig dauern sie aber weniger lang.
Zu den offiziellen Visiten gehören Staatsbesuche, Besuche von Regierungschefs und Besuche von Ministern oder andern ausländischen Würdenträgern, die vom Bundesrat oder von der Aussenministerin (bzw. vom Aussenminister) eingeladen wurden. Es existieren 6 Formen von Besuchen.
Staatsbesuch
Bei einem Staatsbesuch kommt ein Staatschef auf Einladung des Bundesrats in die Schweiz. Jährlich finden 1 bis 2 solche Besuche statt. Sie dauern jeweils 2 Tage. Am ersten Tag empfängt der Gesamtbundesrat den Staatsgast mit militärischen Ehren auf dem Bundesplatz und einem Empfang im Bundeshaus in Bern. Für den zweiten Tag sieht das Programm traditionellerweise einen Ausflug vor.
Offizieller Besuch eines Staatsschefs
Der offizielle Besuch eines Staatschefs erfolgt ebenfalls auf Einladung des Bundesrats. Er dauert 1 Tag und ist offiziellen Gesprächen mit einer Delegation des Bundesrats gewidmet. Der Gast wird mit militärischen Ehren und den Nationalhymnen empfangen.
Offizieller Besuch eines Regierungsschefs
Auch der offizielle Besuch eines Regierungsschefs findet auf Einladung der Landesregierung statt. Der Besuch besteht aus offiziellen Gesprächen mit einer Delegation des Bundesrats.
Offizieller Besuch eines Regierungsmitglieds
Bei dieser Besuchsform kommt ein ausländisches Regierungsmitglied auf Einladung des Schweizer Amtskollegen oder der Schweizer Amtskollegin in die Schweiz.
Offizieller Arbeitsbesuch
Der offizielle Arbeitsbesuch eines Staatsoberhaupts, eines Regierungschefs oder eines Regierungsmitglieds dauert in der Regel weniger lang und unterliegt weniger strengen Protokollregeln als ein offizieller Besuch.
Höflichkeitsbesuch
Bei einem Höflichkeitsbesuch stattet ein Staatsoberhaupt, ein Regierungschef oder ein Regierungsmitglied, das sich in der Schweiz aufhält, dem Bundespräsidenten oder einem Mitglied des Bundesrats einen Besuch ab. Der Höflichkeitsbesuch dauert normalerweise nur kurz (z.B. eine halbe Stunde) und unterliegt einem vereinfachten Protokoll.
