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Reisehinweise Kosovo

Letzte Aktualisierung: 07.02.2012
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Aktuelles
Grundsätzliche Einschätzung
Spezifische regionale Risiken
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen

Naturbedingte Risiken
Gesundheit
Besondere Hinweise
Nützliche Adressen

Aktuelles

Wegen eines Konflikts um zwei Grenzposten an der serbischen Grenze ist die Lage im Norden Kosovos seit Juli 2011 angespannt. Zusammenstösse zwischen Angehörigen der kosovo-serbischen Minderheit und Sicherheitskräften haben bislang ein Todesopfer und zahlreiche Verletzte gefordert. Die Bewegungsfreiheit in Nordkosovo ist nach wie vor eingeschränkt.

Siehe Kapitel spezifische regionale Risiken.



Grundsätzliche Einschätzung

Das Parlament Kosovos hat am 17. Februar 2008 die Unabhängigkeit erklärt. Am 15. Juni 2008 trat eine neue Verfassung in Kraft. Die kosovarischen Behörden haben die Kompetenzen für die Verwaltung von der UNO übernommen. Eine Mission der Europäischen Union (EULEX) unterstützt seit Herbst 2008 die lokalen Behörden in den Bereichen Polizei, Justiz und Zoll.

Die Grundsicherheit wird gemeinsam durch lokale Polizei, die EULEX-Polizei und die internationalen Truppenverbände der KFOR (Kosovo Force) gewährleistet.

Kosovo ist teilweise noch immer von den Folgen des Krieges geprägt. Die ethnischen Spannungen haben im Alltag zwar deutlich abgenommen. Dennoch können sie sich ohne oder nur mit kurzer Vorwarnung in Form von Unruhen oder von einzelnen, gezielten Gewaltakten entladen können.

Es wird empfohlen, Reisen nach Kosovo von einer ortskundigen Vertrauensperson organisieren und sich wenn möglich von dieser begleiten zu lassen. Halten Sie sich an deren Ratschläge und passen Sie Ihr Verhalten der Bevölkerungsmehrheit Ihres Aufenthaltsorts bzw. Ihren Gesprächspartnern an. Informieren Sie sich vor und während der Reise über die Entwicklung der Lage, lassen Sie sich auf keine politischen Diskussionen ein und meiden Sie Demonstrationen jeder Art.



Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Serbische Siedlungsgebiete: Trotz einer gewissen Beruhigung bleibt die Lage im Norden Kosovos gespannt. Ethnisch motivierte Zwischenfälle und Ausschreitungen können vorkommen, besonders in der zwischen Kosovo-Albanern und -Serben geteilten Stadt Mitrovica. Wegen eines Konflikts um zwei Grenzposten an der serbischen Grenze (Brnjak und Jarinje) im fast ausschliesslich von ethnischen Serben bewohnten Norden des Landes kam es am 26. Juli 2011 zu gewaltsamen Zusammenstössen zwischen der kosovarischen Polizei und Angehörigen der serbischen Minderheit. Sie forderten ein Todesopfer und Verletzte. In der Folge wurden auf verschiedenen Haupt- und Nebenstrassen in Nordkosovo (Gemeinden Leposavic, Mitrovica, Zubin Potok und Zvecan) Barrikaden errichtet, verschiedene Strassen sind nicht frei passierbar, die Bewegungsfreiheit in Nordkosovo ist massiv eingeschränkt. Die beiden Grenzübergänge Brnjak und Jarinje sind nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen passierbar. Bei Auseinandersetzungen zwischen protestierenden Kosovo-Serben und Angehörigen der Friedenstruppe KFOR an den Barrikaden wurden mehrere Personen verletzt. Lassen Sie grösste Vorsicht walten, meiden Sie Menschenansammlungen sowie die Grenzposten Brnjak und Jarinje.
In den anderen serbischen Siedlungsgebieten ist die Lage relativ stabil, doch können auch dort lokale ethnische Spannungen auftreten. Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art, lassen Sie sich nicht auf politische Diskussionen ein.

Minen: Obwohl die meisten bekannten Minenfelder und Einschlaggebiete von Streubomben geräumt wurden, besteht in Kosovo nach wie vor ein ernst zu nehmendes Minenproblem. Da das Verlegen von Minen nicht immer dokumentiert worden ist, besteht keine Gewissheit, dass alle Minen entdeckt und geräumt wurden. Zudem werden von Zeit zu Zeit auch neue Minenfelder gefunden. Halten Sie sich deshalb konsequent an Strassen und Wege, die klar als häufig benutzt zu erkennen sind. Informieren Sie sich zusätzlich bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.



Kriminalität
Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen die Kleinkriminalität; sie hat vor allem gegenüber Ausländern zugenommen.

Verkehr und Infrastruktur

Das lokale Mobiltelefon-Netz funktioniert meist problemlos, inklusive Roaming mit Schweizer Mobilfunk-Anbietern. Achtung: Im fast ausschliesslich von Kosovo-Serben bewohnten Norden des Landes funktionieren die SIM-Karten der kosovarischen Mobilfunk-Anbieter nur sehr eingeschränkt. In den südlichen Landesteilen besteht kein Roaming für SIM-Karten aus Serbien.

Die Energie- und Wasserversorgung ist noch mangelhaft.

Die Strassen sind oft in schlechtem Zustand. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.



Besondere rechtliche Bestimmungen
Das Justizwesen ist noch im Aufbau begriffen. Eine Geltendmachung von Rechten vor einem Gericht ist daher nur beschränkt möglich.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mindestens einem Jahr Haft bestraft. Die Haftbedingungen sind schwierig.

Naturbedingte Risiken
In den letzten Jahren waren wiederholt kleinere Erdbeben zu verzeichnen.

Gesundheit
Die medizinische Versorgung ist in Pristina und den grösseren Ortschaften gewährleistet, doch ist der Standard der Krankenhäuser oft sehr bescheiden. Bei ernsthaften Erkrankungen und Verletzungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Besondere Hinweise

Offizielles Zahlungsmittel ist der Euro. Es wird empfohlen, ausreichende Barmittel mitzuführen, wenn Reisen aufs Land geplant sind. Geldautomaten sind nur in den grösseren Städten vorhanden.



Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 92 (ab Festnetz) oder 192 (ab Mobiltelefon)
Notruf Sanität: regionale Vorwahl + 94 / in Pristina nur 94 (ab Festnetz) oder 194 ab Mobiltelefon

Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
  • Schweizerische Vertretungen im Ausland


  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz
  • Ausschluss der Haftung
    Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
    Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
    Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.