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Reisehinweise Ecuador
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Letzte Aktualisierung: 08.03.2012 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
Die Sicherheitslage hat sich in den vergangenen Jahren spürbar verschlechtert.
Aus verschiedenen Gründen kann es im ganzen Land jederzeit zu Streiks, Demonstrationen, Blockaden und Ausschreitungen kommen. Streiks, Demonstrationen und Strassenblockaden können im Extremfall den Verkehr zeitweise lahm legen und die Bewegungsfreiheit vorübergehend beeinträchtigen oder verunmöglichen.
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Lage und meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art, denn es besteht die Gefahr von gewaltsamen Auseinandersetzungen.
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Grenzgebiet zu Peru: Teile des Grenzgebiets zu Peru (besonders in der Nähe militärischer Einrichtungen) sind noch vermint. Halten Sie sich strikt an die asphaltierten und häufig benutzten Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.
Grenzgebiet zu Kolumbien: Die Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Kolumbien ist abseits der Hauptstrassen zeitweise gespannt. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden über die aktuelle Lage und benützen Sie sich ausschliesslich die Hauptstrassen.
Die Anzahl der Delikte nimmt zu: Diebstähle, bewaffnete Überfälle, Morde, Diebstähle von Autos unter Androhung oder Anwendung von Gewalt sowie Sexualdelikte. Besonders betroffen sind Quito, Guayaquil, Cuenca und die Küstenregion.
In grösseren Agglomerationen (vor allem Quito und Guayaquil) werden bei sogenannten Express-Entführungen die Opfer zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte gezwungen. In billigen, unbewachten Touristenunterkünften sind Gäste wiederholt ausgeraubt worden. Auch in Bussen sind sehr oft Diebe am Werk. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:
- Informieren Sie sich bei Bekannten, Geschäftspartnern oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, welche Quartiere gemieden werden sollten.
- Verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge, und meiden Sie auch tagsüber wenig besuchte Ortschaften und Grossstadtquartiere.
- Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, Kameras usw.) und nur wenig Geld auf sich.
- Unternehmen Sie wegen der Gefahr von Überfällen keine nächtlichen Überlandfahrten, auch nicht per Bus.
- Benutzen Sie die offiziellen Taxis (gelb mit weinroter Registrierungsnummer auf den Vordertüren und der Windschutzscheibe). Am sichersten ist es, ein Taxi durch das Hotel buchen zu lassen oder ein Radio-Taxi zu bestellen.
- Nehmen Sie von Unbekannten keine Getränke oder Esswaren an - weder offen noch in verschlossenen Flaschen oder Packungen. Es kommt vor, dass diese mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer nachher zu berauben oder zu vergewaltigen.
- Machen Sie weder Autostopp noch nehmen Sie Anhalter mit.
- Von Radtouren und wildem Camping wird abgeraten.
- Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch!
- Frauen geraten, nicht alleine unterwegs zu sein. Sie werden weniger belästigt, wenn sie von einem Mann begleitet werden.
- Lassen Sie sich auf Wanderungen und generell bei Ausflügen ins Landesinnere, inkl. ins nördliche Amazonasgebiet, von einem Reiseführer oder einer anderen ortskundigen Vertrauensperson begleiten.
- Immer häufiger werden Betrügereien durch zweifelhafte lokale Anbieter von Galapagos- und Amazonas-Reisen gemeldet. Es ist deshalb von Vorteil, Ausflüge auf die Galapagos-Inseln und ins Amazonas-Gebiet über ein renommiertes schweizerisches Reiseunternehmen zu buchen.
Wegen des schlechten Strassenzustands und mangelhafter Signalisierung ist das Unfallrisiko nachts besonders gross. Von nächtlichen Überlandfahrten (auch per Bus) wird auch aus diesen Gründen abgeraten.
Vereinzelt sind die Sicherheitsvorkehrungen der lokalen Schiffsverbindungen (auch Galapagos) mangelhaft.
Verhaftungen aus geringfügigem Anlass sind möglich. Die Justizverfahren können sehr langwierig und unüberblickbar sein. Im Zweifelsfall dürfen Ausländer während der Untersuchung/Gerichtsverhandlung das Land nicht verlassen. Auch bei finanziellen Streitigkeiten können Touristen/Geschäftsleute auf Veranlassung der Gegenpartei an der Ausreise gehindert oder inhaftiert werden.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Besitz, Handel, Transport) werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit Gefängnisstrafen zwischen 8 und 16 Jahren geahndet.
Die Haftbedingungen sind hart: überfüllte Zellen, mangelhafte Ernährung, medizinische und hygienische Versorgung, Gewalt unter Häftlingen usw.
Begegnen Sie der Bevölkerung mit gebührendem Respekt und passen Sie Ihr Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis; andernfalls muss mit zornigen Reaktionen gerechnet werden.Ecuador liegt in einer Erdbebenzone und hat zahlreiche aktive Vulkane. Bei Vulkanausbrüchen kann Ascheregen im Flugverkehr zu Verspätungen oder kurzfristigen Annullierungen führen.
Besteigen Sie keine Vulkane während der Eruptionsphase. Generell ist bei Exkursionen auf Vulkanen Vorsicht geboten und es wird empfohlen, sich von einem kundigen Führer begleiten zu lassen.
Das geophysische Institut Quito (Instituto Geofísico) informiert über die aktiven Vulkane und über Erdbeben.
Nach schweren Regenfällen kann es zu Verkehrsbehinderungen durch Erdrutsche und Überschwemmungen kommen.
Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine grössere Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden (Sperrzonen etc.). Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Quito.
Ausserhalb der grösseren Städte ist die medizinische Versorgung nicht immer gewährleistet. Auch in Notfällen verlangen Krankenhäuser manchmal eine finanzielle Garantie, bevor sie Ausländer behandeln (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Ausländer sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können; bei Zuwiderhandlung drohen vorübergehende Inhaftierung und Bussen. In der Regel wird bei kürzeren Abwesenheiten vom Aufenthaltsort aber auch eine Farb-Fotokopie des Passes akzeptiert (Personalien und ecuadorianische Stempel).
Notruf in Quito und Guayaquil: 101
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


