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Reisehinweise Kenia
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Letzte Aktualisierung: 11.05.2012 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Nach den Präsidentschaftswahlen vom Dezember 2007 brachen im Westen des Landes und in einigen Städten schwere Unruhen aus. Im April 2008 wurde eine Koalitionsregierung eingesetzt. Die Lage hat sich in weiten Teilen des Landes beruhigt, es gibt aber weiterhin Spannungen. Am 4. August 2010 wurde eine neue Verfassung vom Stimmvolk deutlich angenommen. Die Abstimmung verlief friedlich. Politische Spannungen sind aber auch in Zukunft nicht auszuschliessen, vor allem mit Hinblick auf die nächsten Präsidentschafts- und Parlamentswahlen, die 2012 oder 2013 stattfinden sollten.
Dürre und Missernten haben zu Lebensmittelknappheit in ländlichen Regionen geführt. Vor diesem Hintergrund muss mit einer Zunahme der Kriminalität gerechnet werden. Auch lokale Konflikte im Zusammenhang mit der Implementierung der neuen Verfassung sind möglich.
Im ganzen Land besteht das Risiko von Terroranschlägen. Insbesondere die somalische Al Shabaab droht nach dem Einmarsch kenianischer Truppen in Somalia mit Anschlägen in Kenia. Lassen Sie Vorsicht walten, besonders auf öffentlichen Plätzen wie Märkten, Busbahnhöfen, Kirchen, in der Umgebung von diplomatischen Vertretungen und Regierungsgebäuden, an Veranstaltungen und an von Ausländern besuchten Orten wie modernen Einkaufszentren, insbesondere in Nairobi und an der Küste. Im Grenzgebiet zu Somalia besteht ein hohes Entführungsrisiko. Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und über Ihren Reiseveranstalter über die Entwicklung der Lage. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich. Befolgen Sie die Anweisungen der kenianischen Behörden und der lokalen Reiseleitung.
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Mombasa, Nairobi: Die Bevölkerung der Armenviertel hat unter den Unruhen von Ende Dezember 2007 / Anfang 2008 stark gelitten. Im März und April 2012 wurden durch Attentate in Nairobi und Mombasa mehrere Menschen getötet und verletzt. Die Sicherheitslage bleibt gespannt. Verzichten Sie auf Besuche der Armenviertel.
Nördliche und westliche Landesteile: Politisch und wirtschaftlich motivierte Zusammenstösse zwischen ethnischen Gruppen haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Todesopfer gefordert. Diese finden jedoch hauptsächlich in abgelegenen Gebieten statt. Lassen Sie sich bei Reisen in den Norden und Westen von einer vertrauenswürdigen Person begleiten, die mit den lokalen Verhältnissen vertraut ist.
Nordosten und Grenzgebiet zu Somalia: Im Süden von Somalia finden Kampfhandlungen statt. Mitte Oktober 2011 sind kenianische Truppen nach Somalia einmarschiert. Im November 2011 wurden durch Attentate in Garissa und Mandera mehrere Menschen getötet und verletzt. Im Grenzgebiet zu Somalia wurden Minen verlegt. Es besteht die Gefahr von Überfällen und ein hohes Risiko von Entführungen. Am 8.September 2011 wurde ein Touristenehepaar in einem Strandresort zwischen Lamu und der somalischen Grenze angegriffen. Dabei wurde der Mann getötet und die Frau entführt. Am 1. Oktober 2011 ist eine Französin von Manda Island aus mit einem Boot Richtung Somalia entführt worden. Sie ist in Gefangenschaft verstorben. Am 13. Oktober 2011 wurden zwei spanische Mitarbeiterinnen von Médecins sans Frontières in Dadaab entführt und nach Somalia verschleppt. Dadaab liegt 100km von der somalischen Grenze entfernt. Die kenianischen Behörden haben die Sicherheitsvorkehrungen seither massiv erhöht.
Von Reisen in den Nordosten (North Eastern Province) wird abgeraten. Es wird auch abgeraten von Aufenthalten im Küstenstreifen zwischen der somalischen Grenze und der Insel Paté (ausgenommen die Insel Paté, aber inklusive die Nationalparks Dodori und Boni).
An der Westgrenze, inklusive Mount Elgon, ist wegen häufiger Stammeskonflikte das Gebiet der Pokot zu meiden.
Das Hauptrisiko, insbesondere für Alleinreisende, liegt in der weit verbreiteten Gewaltkriminalität. Auf Überlandstrecken im ganzen Land besteht besonders nach Einbruch der Dunkelheit die Gefahr von Überfällen durch bewaffnete Strassenräuber. In Einzelfällen wurden auch organisiert reisende Touristengruppen überfallen. In den Städten sind Diebstahl von Autos unter Androhung/Anwendung von Gewalt und Raubüberfälle häufig, vor allem nachts. Einbrüche und Überfälle in Ferienhäuser, besonders entlang der Küste, haben drastisch zugenommen. Es muss mit Gewalt gerechnet werden, auch wenn es von seitens der Opfer keinen Widerstand gibt. Unter anderem werden nachstehende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:
- Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
- Informieren Sie sich an Ihren Aufenthaltsorten bei Bekannten, Geschäftspartnern oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
- Meiden Sie wenig belebte Stadtquartiere und unterlassen Sie Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit.
- Benützen Sie nur Taxis mit Firmennamen oder Hoteltaxis.
- Meiden Sie einsame Strände.
- Nehmen Sie von Unbekannten keine Getränke oder Esswaren an. Es kommt vor, dass diese mit Betäubungsmitteln versetzt, um das Opfer nachher zu berauben.
- Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt. Verzichten Sie nachts auf Überlandfahrten.
- Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
- Bereiten Sie individuelle Reisen sorgsam vor, und informieren Sie sich vorgängig über die aktuelle Sicherheitslage.
- Treffen Sie geeignete Schutzmassnahmen für Gebäude (bauliche Massnahmen, Bewachungsfirma, Sicherheitsleute)
Im indischen Ozean und auch in den kenianischen Gewässern ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Das Unfallrisiko auf Kenias Strassen (gerade auch mit Überlandbussen) ist hoch: schlechter Strassenzustand, mangelhaft gewartete Fahrzeuge, Missachtung der Verkehrsregeln usw. Nächtliche Überlandfahrten sind auch aus diesem Grund zu vermeiden.
Die mangelhafte Wartung des Eisenbahnnetzes hat wiederholt schwere Unfälle zur Folge gehabt. Gewaltakte gegen die Eisenbahninfrastruktur führten seit den Ausschreitungen von Ende Dezember 2007 mehrfach zu Unterbrüchen. Von Bahnreisen wird abgeraten.
Respektieren Sie die Stammestraditionen und die religiösen Empfindungen der Bevölkerung. (Bewohner der Küstenprovinzen bekennen sich mehrheitlich zum Islam). Fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis.
Mit Ausnahme der bekannten Touristendestinationen sowie von Nairobi und Mombasa ist die medizinische Versorgung beschränkt.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen (Tropen-)Krankheiten tritt auch Tuberkulose auf.
Notruf-Nummer: 999
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


