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Eidgenössisches Departement für
auswärtige Angelegenheiten

Reisehinweise für: Kirgisistan

Letzte Aktualisierung: 28.10.2008
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung
Spezifische regionale Risiken
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Kulturelle Besonderheiten

Naturbedingte Risiken
Gesundheit
Besondere Hinweise
Nützliche Adressen

Grundsätzliche Einschätzung

Politische Spannungen können nicht ausgeschlossen werden. Die starken Preiserhöhungen für Lebensmittel und die Energieknappheit können zu spontanen Demonstrationen führen.

Wegen der relativen Nähe zu Afghanistan ist erhöhte Vorsicht angezeigt. Das Risiko von Terroranschlägen kann nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Reisen und Terrorismus macht auf die diesbezüglichen Risiken aufmerksam.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage und meiden Sie Demonstrationen jeder Art, denn es besteht die Gefahr von Ausschreitungen. Individualreisenden wird empfohlen, bei der schweizerischen Botschaft in Taschkent (Usbekistan) oder bei der Schweizer Konsularagentur in Bischkek ihren Reiseplan zu hinterlegen.
  • tas.vertretung@eda.admin.ch

  • bishkek@sdc.net
  • Spezifische regionale Risiken
    Fergana-Tal: Eine tendentiell zunehmende Islamisierung sowie Operationen der Sicherheitskräfte bergen ein potentielles Risiko, die Lage zu destabilisieren und Gewaltakte auszulösen.
    In den südwestlichen Grenzregionen zu Usbekistan und Tadschikistan (Batken Oblast und südlicher Osh Oblast) kann es gelegentlich zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Freischärlern und Sicherheitskräften kommen. Die Lage in den Grenzgebieten kann sich rasch ändern. Im Batken Oblast besteht ausserdem das Risiko von Landminen und Blindgängern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden über die aktuelle Lage und lassen Sie Vorsicht walten. Halten Sie sich im Batken Oblast ausserhalb der Ortschaften strikt an die Hauptstrassen.

    Kriminalität

    Als Folge der schwierigen Wirtschaftslage nimmt die Kriminalität stark zu. Nach Einbruch der Dunkelheit steigt die Gefahr von Taschendiebstählen und Raubüberfällen, die sich auch gezielt gegen Ausländer richten. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

    • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
    • Nehmen Sie nur Taxis, die als solche bezeichnet sind, und teilen Sie diese nicht mit Fremden.
    • Seien Sie nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig und verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.
    • Seien Sie nach Einbruch der Dunkelheit nicht alleine zu Fuss unterwegs.


    Verkehr und Infrastruktur

    Der Strassenzustand ist generell schlecht. Bei anhaltenden Regen- oder Schneefällen muss mit unpassierbaren Strassenabschnitten gerechnet werden. Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer bildet ein zusätzliches Unfallrisiko. Verzichten Sie auch aus diesen Gründen auf nächtliche Überlandfahrten.

    Während der Wintermonate muss mit Unterbrüchen der Wasser- und Energieversorgung gerechnet werden.

    Besondere rechtliche Bestimmungen
    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit Gefängnisstrafen von 5 bis 20 Jahren bestraft. Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, mangelhafte Ernährung, Tuberkulose-Ansteckungsgefahr etc.

    Kulturelle Besonderheiten
    Die Mehrheit der Bevölkerung bekennt sich zum Islam. Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an, besonders im konservativeren Süden.

    Naturbedingte Risiken
    Kirgisistan liegt in einem Erdgebengebiet.
    Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein grösseres Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die die Schweizerische Konsularagentur in Bischkek.

    Gesundheit
    Die medizinische Infrastruktur konzentriert sich auf die Hauptstadt, und die Infrastruktur für Rettungseinsätze ist sehr beschränkt. Eigenes Verbandmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Verletzungen und Erkrankungen müssen ausserhalb Kirgisistans behandelt werden.
    Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
    Neben anderen Krankheiten tritt auch Tuberkulose auf und Neurobruzellose ist weit verbreitet. Diese Tierkrankheit ist auch auf den Menschen übertragbar, entweder durch Kontakt mit infizierten Tieren (z.B. Schafe, Ziegen, Rinder, Schweine, Wild) oder durch den Genuss von roher Milch, nicht pasteurisierten Milchprodukten oder nicht genügend gekochtem Fleisch. Die Krankheit manifestiert sich durch grippeähnliche Symptome und kann Gehirn und Organe angreifen.

    Besondere Hinweise
    Erkundigen Sie sich bei der Einholung des Visums bei der kirgisischen Botschaft in Genf über die Einreisevorschriften. Tragen Sie immer den Pass oder eine Fotokopie davon auf sich (inkl. Seite mit dem Visumeintrag), um sich bei den häufigen Polizeikontrollen ausweisen zu können, andernfalls droht Ihnen eine Verhaftung.

    Nützliche Adressen
    Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
  • Schweizerische Vertretungen im Ausland


  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz


  • Ausschluss der Haftung
    Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
    Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
    Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.