Sie haben Ihren Wohnsitz im Ausland und erreichen demnächst das ordentliche Rentenalter. Sie müssen selber die erforderlichen administrativen Schritte zur Vorbereitung Ihrer Pensionierung einleiten.
Vorbereitung auf die Pensionierung – Wohnsitz im Ausland
Der Rentenantrag muss grundsätzlich mindestens drei Monate vor Eintritt ins ordentliche Rentenalter eingereicht werden, damit Ihre Ausgleichskasse genügend Zeit hat, um alle für die Rentenberechnung nötigen Informationen zusammenzustellen.
Informationen zur Alters- und Hinterlassenenversicherung finden Sie auf der Webseite der Schweizerischen Ausgleichskasse.
Die Schweiz hat mit diversen Staaten Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Ziel dieser Abkommen ist primär die Gleichbehandlung der Staatsangehörigen der Vertragsparteien, die Bestimmung der anwendbaren Gesetzgebung und die Regelung von Leistungszahlungen ins Ausland.
In Ländern, mit denen die Schweiz Verträge oder Abkommen über soziale Sicherheit abgeschlossen hat, müssen Rentengesuche grundsätzlich beim Verbindungsbüro der Sozialversicherungen des Wohnsitzlandes eingereicht werden. Dieses verweist die gesuchstellende Person an die jeweils zuständige Stelle.
ZAS: Eine Altersrente beantragen
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV: Internationale Sozialversicherung
IV-Rentner
Betreuung der IV-Rentner
IV-Rentner werden weiterhin durch die zuständige Vertretung (Generalkonsulat oder Botschaft) betreut.
Gesuche um eine Invaliditätsrente (IV)
Bitte nehmen Sie mit Ihrer Vertretung Kontakt auf.
AHV-Rentner / Rentengesuche
Rentengesuche in der Schweiz
Freiwillige AHV/IV
Die schweizerische Ausgleichskasse und die IV-Stelle für Versicherte im Ausland, Einheiten der Zentralen
Ausgleichsstelle, sind die für die Durchführung der freiwilligen AHV/IV zuständigen Organe.