Militärpflicht

Volljährigkeit im Ausland und Schweizer Militärpflicht

Sie sind als Auslandschweizer zusammen mit Ihrer Familie bei einer Schweizer Vertretung im Ausland immatrikuliert und haben die gesetzliche Volljährigkeit bzw. das 18. Altersjahr erreicht. In dem Jahr, in dem Sie volljährig werden, wird die für Ihren Wohnort zuständige Schweizer Vertretung Sie auffordern, sich unabhängig von Ihrer Familie ins Auslandschweizerregister eintragen zu lassen.

Gleichzeitig wird sie Ihnen das Wehrpflichtblatt zustellen. Das Wehrpflichtblatt befreit Sie während Ihres Auslandaufenthalts von der militärischen Meldepflicht in der Schweiz. Wenn Sie in einem Alter, in dem Sie noch für die Rekrutenschule oder den Militärdienst aufgeboten werden können (d. h. zwischen dem 19. und dem 30/34 Altersjahr), in der Schweiz Wohnsitz nehmen, werden die Schweizer Militärbehörden Sie nach dem Wehrpflichtblatt fragen. Bewahren Sie es daher sicher auf.

Nehmen Sie bitte mit der für Ihren Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung Kontakt auf, wenn Sie nach Erreichen der Volljährigkeit bzw. Ihres 18. Lebensjahrs nicht zur Immatrikulation aufgefordert wurden und Ihnen kein Wehrpflichtblatt zugestellt worden ist.