Gültig am:
Publiziert am: 03.12.2024

Die Lagebeschreibung ist aktualisiert worden. Weiterhin gültig: Von Reisen nach Israel wird abgeraten.


Reisehinweise für Israel

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Israel wird abgeraten. 

Nach 13 Monaten Konflikt zwischen der libanesischen Hisbollah und Israel ist seit dem 27. November 2024 ein Waffenstillstandsabkommen zwischen Israel und dem Libanon in Kraft. Die Situation bleibt dennoch angespannt.

Es kann weiterhin zu vereinzelten Angriffen mit Raketen und Drohnen kommen, u.a. aus dem Jemen und dem Irak sowie aus Gaza. Ein Eskalationsrisiko in der gesamten Region hält weiterhin an. 

Die Gefahr von terroristischen Anschlägen bleibt im ganzen Land bestehen.

Die meisten Fluggesellschaften haben ihre Flüge nach und aus Israel reduziert. 

Für Schweizer Staatsangehörige, die sich in Israel aufhalten:
Wenn Sie das Land verlassen möchten, nutzen Sie die verfügbaren kommerziellen Transportmittel. 
Auskunft erteilen die Fluggesellschaften. Informieren Sie sich vor Ort über die verfügbaren kommerziellen Transportmittel.

Der Entscheid zur Ausreise erfolgt freiwillig, auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten der ausreisenden Person.

Bleiben Sie in Kontakt mit Ihren Angehörigen und mit der Schweizer Botschaft in Tel Aviv, und informieren Sie diese über Ihre Abreise.

Die Schweizer Botschaft in Tel Aviv ist offen und erbringt weiterhin ihre üblichen Dienstleistungen.

Schweizer Staatsangehörige, die beschliessen im Land zu bleiben oder entgegen der Empfehlung des EDA nach Israel zu reisen, müssen sich bewusst sein, dass im Falle einer weiteren Verschlechterung der Sicherheitslage die Schweiz unter Umständen nur noch begrenzte oder gar keine Dienstleistungen mehr erbringen kann und auch nur begrenzte Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen haben wird. 

Halten Sie sich über die Lageentwicklung auf dem Laufenden. Meiden Sie Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden, Home Front Command www.oref.org.il/en (der Link funktioniert nur in Israel). Beschränken Sie Reisen innerhalb des Landes auf das notwendige Minimum und klären Sie vorgängig die Sicherheitslage ab.

Schweizer Staatsangehörige, die Unterstützung benötigen, können sich an die Schweizer Botschaft in Tel Aviv oder an die Helpline des EDA wenden. Bitte informieren Sie eine dieser Stellen, wenn Sie das Land verlassen haben.
Schweizer Botschaft in Israel

Helpline EDA

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 100
Notruf Sanität (Magen David Adom): 101
Israel Defence Forces: 1207 (Informationen über die aktuelle Sicherheitslage)
Home Front Command: Emergency Preparations and Emergencies
(ausschliesslich in Israel zugänglich)
Home Front Command: Proper Conduct under Missile or Rocket fire

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Israel

Helpline EDA

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.