Andere Staatsangehörigkeiten mit Schengen Aufenthaltsbewilligung
Gemäss der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV) Art. 9 sind Drittstaatsangehörige mit einem gültigen und anerkannten Reisedokument sowie einem gültigen Aufenthaltstitel eines Schengen-Mitgliedstaates oder einem gültigen nationalen Visum eines Schengen-Staates (Visum D) von der Visumpflicht befreit.
Bitte beachten Sie die Übersicht der Ausweis- und Visumvorschriften nach Staatsangehörigkeit in welcher die Visumpflicht und entsprechende Ausnahmen nach Länder in alphabetischer Ordnung gelistet werden.
Für Fragen bezüglich ihrem zukünftigen Aufenthaltstitel in der Schweiz bitten wir Sie, sich direkt mit der zuständigen kantonalen Migrationsbehörde in Verbindung zu setzen.
Sollte die oberwähnte Situation nicht auf Sie zutreffen, bitten wir Sie sich mit der zuständigen Schweizer Vertretung in Verbindung zu setzen:
Wo soll ich mein Gesuch für ein nationales Visum einreichen?