Schweizerische Botschaft in Italien
Wichtige Information über die Schalteröffnung unserer Vertretung
Wir informieren die Kundschaft, dass die Schalter der Botschaft zum jetzigen Zeitpunkt nur nach Voranmeldung, von Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr, für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Termine können telefonisch unter +39(0)6 809 571 oder per E-Mail unter roma@eda.admin.ch beantragt werden.
Zurzeit werden Termine in unserer Vertretung nur im Falle einer ausgewiesenen Notwendigkeit vereinbart.
03.06.2020 - Information für die Kundschaft (PDF, 465.0 kB, Italienisch)
Information für Visakunden
Italien: Quarantänepflicht 06.-30.04.2021
Achtung: Mit der Ordinanza 2 aprile 2021 hat das italienische Gesundheitsministerium die beschlossenen Massnahmen der Ordinanza 30 marzo 2021 bis zum 30. April 2021 verlängert. Letztere sieht eine Quarantänepflicht von 5 Tagen bei Einreise in Italien für alle Reisenden vor, auch aus der Schweiz, unabhängig vom Ergebnis des bereits obligatorischen PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests. Zudem ist ein weiterer Test nach Ablauf der 5 Tage der Quarantäne obligatorisch. Die im Art. 51. Absatz 7 des DPCM 2 marzo 2021 erwähnten Ausnahmen sind anwendbar.
www.salute.gov.it
Schweiz - Informationen für Reisende
COVID-19
Ab dem 22.02.2021 gelten, je nach Herkunftsort und Transportmittel, die in der Tabelle erwähnten Voraussetzungen.
Staat/Region/ Transportmittel
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PCR-Test** (Kinder unter 12 Jahren ausgenommen )
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Erfassung Kontaktdaten |
Quarantäne |
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A) Flugzeug* | JA | JA | NEIN |
A) Zug, Bus, Schiff | NEIN | JA | NEIN |
A) Privatfahrzeug | NEIN | NEIN | NEIN |
B) Alle Transportmittel | JA | JA | JA |
*Flugreisenden sind gebeten, sich bei der Fluggesellschaft über die Bedingungen betreffend das Boarding zu informieren. | |||
**Siehe: Negatives Testresultat | |||
Die Staaten und Regionen sind unter A) und B) aufgelistet |
A) Alle Regionen Italiens ausser jenen, die unter B) erwähnt sind
- Pflicht für Flugreisende, einen negativen PCR-Test (zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden) vorzuweisen.
- Pflicht zur Erfassung der Kontaktdaten mittels eines elektronischen Einreiseformulars auf swissplf.admin.ch. Ausgenommen sind Personen, welche mit dem Privatauto einreisen.
B) Ab 08.04.2021: Campania, Emilia Romagna, Friuli-Venezia Giulia, Lazio, Liguria, Marche, Toscana, Veneto und San Marino
- Pflicht, einen negativen PCR-Test (zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden) vorzuweisen
- Obligatorische Erfassung der Kontaktdaten mittels eines elektronischen Einreiseformulars auf swissplf.admin.ch.
- Quarantänepflicht
Ab 19.04.2021: Apulien, Campania, Emilia Romagna, Friuli-Venezia Giulia, Lazio, Liguria, Marche, Toscana, Veneto und San Marino werden unter B) erwähnt sein.
Transit: Von der Test- und Quarantänepflicht ausgenommen sind Personen, die lediglich zur Durchreise in die Schweiz einreisen mit der Absicht und der Möglichkeit, direkt in ein anderes Land weiterzureisen. Es muss daher gewährleistet sein, dass Einreisende über einen Anschluss oder ein Fahrzeug verfügen, dass die Weiterreise ermöglicht. Zudem müssen die Einreisebestimmungen der weiteren Länder der Durchreise und des Reiseziels eine Einreise vorsehen.
Weitere Ausnahmen und Bestimmungen sind im Bereich des internationalen Personenverkehrs vorgesehen (siehe Art. 8 Covid-19-Verordnung).
Coronavirus: Massnahmen und Verordnungen in der Schweiz
Einreise in die Schweiz - Staatssekretariat für Migration SEM
Italien - Informationen für Reisende
COVID-19
Reisehinweise des EDA für Italien
Ordinanza 30 marzo 2021 del Ministro della Salute
Einreise in Italien - Informationen des Ministero degli Affari Esteri
Lebensbescheinigung AHV
Schweizer Bürger: Aufgrund der Pandemie COVID-19 akzeptiert die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) in Genf ausnahmsweise bis zum 30.04.2021 Lebensbescheinigung, welche von den Versicherten selbst ausgefüllt und unterzeichnet werden. Die Lebensbescheinigungen können anschliessend mit einer Kopie eines gültigen Ausweises direkt der ZAS per E-Mail an folgende Adresse gesendet werden: sedmaster@zas.admin.ch
Warnung vor falschen Stellenausschreibungen
Emails mit dem Absender «Swiss Immigration» und Zahlungsforderungen werden an Ausländerinnen und Ausländer versandt. Das SEM warnt vor diesen Betrugsversuchen.

Die Botschaft als offizielle Vertretung der Schweiz deckt mit ihren Aktivitäten alle Themenbereiche der diplomatischen Beziehungen zwischen den beiden Regierungen ab. Sie vertritt die Schweizer Interessen in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Finanzen, Rechtsordnung, Wissenschaft, Bildung und Kultur.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der italienischen Seite.