Die Gebühren richten sich nach Artikel 46 bzw. Anhang 2 der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG, SR 143.11). Die zuständige Schweizer Vertretung legt fest, in welcher Währung sie erhoben werden.
Gebühren
Identitätskarte | Pass | Kombi (Pass und IDK | |
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Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 156.00 | 276.00 | 344.00 |
Erwachsene | 296.00 | 596.00 | 664.00 |
Versandkosten der Vertretung | 36.00 | 36.00 | 72.00 |
Pass 10 und Identitätskarte werden separat versandt (andere Produktionsstätten).
Die Schweizer Vertretung behält sich jederzeit Anpassungen aufgrund der Wechselkursentwicklung vor.
Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG; SR 143.11).