Die Gebühren richten sich nach Artikel 46 bzw. Anhang 2 der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG, SR 143.11). Die zuständige Schweizer Vertretung legt fest, in welcher Währung sie erhoben werden.
Gebühren
| Identitätskarte | Pass | Kombi (Pass und IDK | |
|---|---|---|---|
| Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 177.00 | 313.00 | 390.00 |
| Erwachsene | 335.00 | 675.00 | 752.00 |
| Versandkosten der Vertretung | 25.00 | 25.00 | 25.00 |
Pass 10 und Identitätskarte werden separat versandt (andere Produktionsstätten).
Die Schweizer Vertretung behält sich jederzeit Anpassungen aufgrund der Wechselkursentwicklung vor.
Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG; SR 143.11).