Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums und Verfahren
Teilnahme an wissenschaftlichen Aktivitäten: siehe Visum für geschäftliche Beziehungen
Teilnahme an wissenschaftlichen (Forschungs-)Aktivitäten am "Centre Européen pour la Recherche Nucléaire (CERN) in Genf: siehe Visum für offizielle Besuche
Teilnahme an künstlerischen Anlässen: siehe Visum für kulturelle Veranstaltungen (für Künstler, nicht für Besucher)
Touristenvisum (PDF, 3 Seiten, 127.4 kB, Deutsch)
Für Personen, deren Hauptzweck der Reise Tourismus ist und die in einem Hotel oder in einer gemieteten Ferienwohnung übernachten. Auch für Besitzer von Wohneigentum in der Schweiz.
Besuchervisum (PDF, 3 Seiten, 167.7 kB, Deutsch)
Für Personen, die Verwandte oder Freunde besuchen möchten und die in deren Haus oder Wohnung leben.
Visum für geschäftliche Beziehungen (PDF, 3 Seiten, 133.0 kB, Deutsch)
Für Personen, die von einer Firma mit Sitz in der Schweiz zu Geschäftszwecken eingeladen werden.
Visum für kulturelle Veranstaltungen (PDF, 3 Seiten, 131.8 kB, Deutsch)
Für Künstler und für andere Personen, die aktiv an einer kulturellen Veranstaltung auftreten oder teilnehmen (nicht als Zuschauer!).
Sportvisum (PDF, 3 Seiten, 131.9 kB, Deutsch)
Für Personen (Athleten, Trainer, Betreuer, Hilfs- und Unterstützungspersonal, etc.), die aktiv an Sportwettkämpfen teilnehmen oder zu Trainingszwecken in die Schweiz reisen (nicht für Zuschauer bei Sportanlässen oder Touristen im Skiurlaub!).
Visum für offizielle Besuche (PDF, 2 Seiten, 122.2 kB, Deutsch)
Für Personen, die zu Kongressen, Seminaren, Workshops und Treffen eingeladen sind, die von einer internationalen Organisation organisiert werden (wie UNO und ihre Unterorganisationen).
Für Personen, die zu Kongressen, Seminaren, Workshops und Treffen eingeladen sind, die von einer internationalen Organisation organisiert werden (wie UNO und ihre Unterorganisationen).
Visum für medizinische Behandlung (PDF, 4 Seiten, 134.4 kB, Deutsch)
Für Personen, die einer medizinischen Behandlung resp. Beratung bedürfen
Studentenvisum (PDF, 2 Seiten, 124.0 kB, Deutsch) (Aufenthalt von bis zu 90 Tagen)
Für Personen, die in der Schweiz studieren wollen.
Transitvisum (PDF, 4 Seiten, 251.1 kB, Deutsch)(Typ C)
Für Personen auf Durchreise durch die Schweiz/den Schengen Raum oder mit einem Flug innerhalb des Schengen Gebiets auf dem Weg an ein Reiseziel ausserhalb der Schengen Zone (z.B. Moskau - Zürich - Madrid - Rio de Janeiro).
Weitere Reisezwecke (ohne eigene Visakategorie)
In der Regel trifft das Konsulat innerhalb von 15 Tagen eine Entscheidung. Diese Frist kann im Einzelfall verlängert werden.
Einige Schengen-Staaten verlangen, dass sie zu gewissen Visumanträgen an andere Schengen-Staaten konsultiert werden – dies bei Visumanträgen von Staatsangehörigen bestimmter Länder. Der Konsultationsprozess kann bis zu 14 Kalendertage dauern. Eine solche Konsultation ist derzeit für Staatsangehörige der hier aufgeführten Länder erforderlich:
Es wird deshalb empfohlen den Visumantrag frühzeitig einzureichen, frühestens 6 Monate vor der geplanten Reise.
Die Verweigerungsgründe werden dem Antragsteller unter Verwendung eines Standardformulars mitgeteilt.
Sie haben das Recht, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Verweigerung Einsprache zu erheben. Informationen zum Einspracheverfahren finden Sie auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration.
Die Erfassung der biometrischen Daten (Fingerabdrücke) erfolgt grundsätzlich ab dem 12. Lebensjahr alle 59 Monate ab der ersten Aufnahme.
Wenn Sie Familienangehöriger eines Staatsangehörigen der Schweiz, der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) sind, haben Sie das Recht, Ihren Antrag direkt bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat der Schweiz einzureichen. Ein Termin ist obligatorisch und muss im Voraus gebucht werden.
Bürgerinnen und Bürger der EU und EFTA – einschliesslich der Schweiz – und ihre Familienangehörigen
Falls Sie sich über das Verhalten des Konsulatspersonals und gegebenenfalls über den externen Dienstleistungserbringer oder über den Prozess beschwerden möchten, wenden Sie sich bitte schriftlich an die zuständige Vertretung.
- Seien Sie äußerst vorsichtig bei Geldforderungen von Personen, die ein Visum beantragen möchten und Sie in dieser Hinsicht um finanzielle Hilfe angehen. Schicken oder überweisen Sie kein Geld.
- Die Kosten für ein Visum betragen EUR 90.00. Diese Gebühr muss nur einmal bezahlt werden!
- Die schweizerische Botschaft oder das schweizerische Generalkonsulat verlangt nie eine Kaution oder das Vorzeigen von Bargeldbeträgen.
- Ausführliche Informationen zum Visumsprozess und die benötigten Unterlagen und Dokumente finden Sie auf dieser Webseite.
- Für weiterführende Auskünfte rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail.
In der heutigen Zeit erfolgt das Kennenlernen oftmals über Bekanntschaftswebseiten im Internet.
Bitte seien Sie vorsichtig, wenn Sie Personen, die Sie über das Internet kennen gelernt haben, in die Schweiz einladen oder diese Sie mit einem Touristenvisum besuchen möchten und Sie dazu um substanzielle finanzielle Unterstützung bitten.
Nicht alle Internetnutzerinnen und -nutzer sind ehrlich, einige haben in Wirklichkeit kriminelle oder unlautere Absichten. Die Anonymität des Internets macht Täuschungen ziemlich einfach. Betrugsfälle kommen regelmäßig vor und sind professionell organisiert. Es wird viel Aufwand betrieben, um Geldforderungen glaubwürdiger erscheinen zu lassen.
Falsche Rechnungen oder Emails von fiktiven Reisebüros und/oder deren Webseiten, gefälschte Briefe und Dokumente von russischen und/oder schweizerischen Behörden und gefälschte, respektive verfälschte Passkopien, Kopien von angeblich schon ausgestellten Schengen Visa und mehr werden zwecks Missbrauchs produziert. So wird beispielsweise geltend gemacht, dass vor der Abreise noch Bussen oder Steuern beglichen werden müssen. Auch wird behauptet, dass bei der Ausreise die Hinterlage eines Gelddepots geleistet werden müsse oder eine Kontrolle des „Reisegeldes“ erfolge und vieles mehr.
Folgende Tatsachen und Ratschläge sollten deshalb besonders im Zusammenhang mit neuen Bekanntschaften immer beachtet werden:
Betrug und Betrugsversuche sind Strafdelikte und können in der Schweiz zur Anzeige gebracht werden (Art. 146, Schweizerisches Strafgesetzbuch). Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf der Webseite der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK).
Achtung!
Die Grenzbehörden sind verpflichtet zu prüfen, ob die Einreisevoraussetzungen am Tag der Einreise immer noch bestehen. Falls die Einreisevoraussetzungen nicht mehr gegeben sind oder falls Sie nicht in der Lage sind die entsprechenden Beweise vorzulegen, kann Ihnen die Einreise verweigert werden, auch wenn Sie im Besitz eines gültigen Visums sind. Aus diesem Grund empfehlen wir, dass Sie die Dokumente, welche Sie dem Visaantrag beilegten als Kopien bei sich haben. (z.B. Einladungsbrief, Reisebestätigung).
Bitte vergewissern Sie sich, bevor Sie einen Termin vereinbaren oder bevor Sie den Antrag einreichen, dass Ihr Antrag alle geforderten Dokumente enthält. Anträge mit fehlenden Unterlagen könnten am Schalter nicht akzeptiert werden und Sie verlieren wertvolle Zeit.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit Personen, die Sie außerhalb des Geländes der Botschaft oder außerhalb des Visaantragszentrums TLScontact mit "Dienstleistungsangeboten" ansprechen.
- Weisen Sie jegliche Angebote für Dienstleistungen zurück.
- Bereiten Sie Ihr Visumgesuch gemäß den Informationen auf der Webseite der Botschaft vor, bevor Sie zum Visaantragszentrum TLScontact oder zur Botschaft kommen.
- Verweigern Sie die Bezahlung von Geldbeträgen, die von irgendwelchen Personen von Ihnen im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Schaltern der Botschaft oder zum Visaantragszentrum TLScontact verlangt werden. Der Zugang zu den Schaltern der Botschaft ist, abgesehen von den Kosten für die Terminreservation des Outsourcing Partners TLScontact, in jedem Fall absolut kostenfrei.
Visa-Antragsteller können in der Nähe des Visaantragszentrums TLScontact und der Botschaft von zweifelhaften Personen (oft junge Männer zwischen 25 und 40 Jahren) angesprochen werden, die verschiedene „Dienstleistungen“ wie den Verkauf von Reisekrankenversicherungen, Übersetzungen, Geldwechsel, Organisation von Taxis oder Unterkünften zu stark überzogenen Tarifen anbieten. Einige dieser Personen schrecken sogar nicht davor zurück, sich fälschlicherweise als Angestellte oder von der Botschaft autorisierte Personen auszugeben.
Die Botschaft weist nachdrücklich darauf hin, dass die genannten Personen absolut keine Verbindung zur Botschaft oder TLScontact haben und nicht im Auftrag oder mit dem Einverständnis der Botschaft oder TLScontact handeln. Die Botschaft rät ihren Besuchern: