Wo soll ich mein Gesuch für ein Schengen Visum einreichen?

Mein Wohnort Mein Visumsgesuch ist bei der folgenden Behörde oder Stelle einzureichen

Russland

TLScontact
Tel.: +7 495 9958512 
Mo - Fr: 09:00 - 12:30 / 13:30 - 17:00 MSK

Russland: Kaliningrad Distrikt

siehe Vertretungsvereinbarung unten

Belarus

siehe Vertretungsvereinbarung unten

Usbekistan siehe Vertretungsvereinbarung unten

Vertretungsvereinbarungen

Wenn ein Staat über keine eigene Visasektion in einem Land verfügt, kann er im Schengen Visumbereich von einem anderen Schengen-Mitgliedstaat vertreten werden. Dazu wird eine Vertretungsvereinbarung zwischen den beiden betroffenen Staaten abgeschlossen.

Die Vertretungsvereinbarung erlaubt somit dem vertretenden Staat, die Schengen Visumgesuche in seiner eigenen Zuständigkeit zu erteilen oder zu verweigern, ohne den vertretenen Staat zu konsultieren.

Land / Region

Schengen Staat,
welcher die Schweiz vertritt

Mein Visumgesuch ist bei der folgenden Behörde oder Stelle einzureichen

Russland: Kaliningrad Distrikt 

Lettland

vorübergehend suspendiert

Belarus**

Ungarn

Botschaft von Ungarn in Minsk

Usbekistan* 

Lettland

Botschaft der Republik Lettland in Tashkent

* Die Botschaft der Republik Lettland ist nicht zuständig in den folgenden Fällen:

  • Kurzzeitvisa Typ „C“ Gesuche mit Erwerbstätigkeit (inklusive Chauffeure und Journalisten).
  • Kurzzeitvisa Typ „C“ Gesuche für medizinische Behandlungen.
  • VrG-Visa Gesuche mit limitierter territorialer Gültigkeit. (Ausnahme bei Artikel 25(3) des Visacodex).
  • Kurzzeitvisa Typ „C“ Gesuche von Gesuchstellern mit Diplomatenpass, Dienstpass oder Spezialpass, welche nicht Staatsangehörige des Landes sind wo die Vertretungsvereinbarung besteht.
  • Kurzzeitvisa Typ „C“ Gesuche von Gesuchstellern mit normalem Reisepass, welche in offizieller Mission, inkl. Teilnahme einer internationalen Konferenz, in die Schweiz einreisen möchten und welche nicht Staatsangehörige des Landes sind wo die Vertretungsvereinbarung besteht.

Weitere spezifische Einschränkungen können folgen.

Solche Visagesuche sind in einem der TLScontact Visabearbeitungszentren oder direkt bei der zuständigen Schweizer Visa Sektion in Moskau (Abgabetermin muss vereinbart werden) einzureichen.

** Die Botschaft von Ungarn ist nicht zuständig in den folgenden Fällen:

  • Kurzzeitvisa Typ „C“ Gesuche mit Erwerbstätigkeit (inklusive Chauffeure und Journalisten).
  • Kurzzeitvisa Typ „C“ Gesuche für Ausbildungszwecke (z.B. Sprachaufenthalte).
  • Kurzzeitvisa Typ „C“ Gesuche für medizinische Behandlungen.
  • Kurzzeitvisa Typ „C“ Gesuche von Gesuchstellern mit Diplomatenpass, Dienstpass oder Spezialpass, welche nicht Staatsangehörige der Republik Belarus sind.
  • Kurzzeitvisa Typ „C“ Gesuche von Gesuchstellern mit normalem Reisepass, welche in offizieller Mission, inkl. Teilnahme einer internationalen Konferenz, in die Schweiz einreisen möchten und nicht Staatsangehörige der Republik Belarus sind.
  • Kurzzeitvisa Typ „C“ Gesuche für Praktika („Internship“) bei einer internationalen Organisation, einer diplomatischen Vertretung oder ständigen Mission oder einer konsularischen Vertretung in der Schweiz.

Weitere spezifische Einschränkungen können folgen.

Solche Visagesuche sind in einem der TLScontact Visabearbeitungszentren oder direkt bei der zuständigen Schweizer Visa Sektion in Moskau (Abgabetermin muss vereinbart werden) einzureichen.