Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums und Verfahren
Teilnahme an wissenschaftlichen Aktivitäten: siehe Visum für geschäftliche Beziehungen
Teilnahme an wissenschaftlichen (Forschungs-)Aktivitäten am "Centre Européen pour la Recherche Nucléaire (CERN) in Genf: siehe Visum für offizielle Besuche
Teilnahme an künstlerischen Anlässen: siehe Visum für kulturelle Veranstaltungen (für Künstler, nicht für Besucher)
Touristenvisum (PDF, 3 Seiten, 127.4 kB, Deutsch)
Für Personen, deren Hauptzweck der Reise Tourismus ist und die in einem Hotel oder in einer gemieteten Ferienwohnung übernachten. Auch für Besitzer von Wohneigentum in der Schweiz.
Besuchervisum (PDF, 3 Seiten, 167.7 kB, Deutsch)
Für Personen, die Verwandte oder Freunde besuchen möchten und die in deren Haus oder Wohnung leben.
Visum für geschäftliche Beziehungen (PDF, 3 Seiten, 133.0 kB, Deutsch)
Für Personen, die von einer Firma mit Sitz in der Schweiz zu Geschäftszwecken eingeladen werden.
Visum für kulturelle Veranstaltungen (PDF, 3 Seiten, 131.8 kB, Deutsch)
Für Künstler und für andere Personen, die aktiv an einer kulturellen Veranstaltung auftreten oder teilnehmen (nicht als Zuschauer!).
Sportvisum (PDF, 3 Seiten, 131.9 kB, Deutsch)
Für Personen (Athleten, Trainer, Betreuer, Hilfs- und Unterstützungspersonal, etc.), die aktiv an Sportwettkämpfen teilnehmen oder zu Trainingszwecken in die Schweiz reisen (nicht für Zuschauer bei Sportanlässen oder Touristen im Skiurlaub!).
Visum für offizielle Besuche (PDF, 2 Seiten, 122.2 kB, Deutsch)
Für Personen, die zu Kongressen, Seminaren, Workshops und Treffen eingeladen sind, die von einer internationalen Organisation organisiert werden (wie UNO und ihre Unterorganisationen).
Für Personen, die zu Kongressen, Seminaren, Workshops und Treffen eingeladen sind, die von einer internationalen Organisation organisiert werden (wie UNO und ihre Unterorganisationen).
Visum für medizinische Behandlung (PDF, 4 Seiten, 134.4 kB, Deutsch)
Für Personen, die einer medizinischen Behandlung resp. Beratung bedürfen
Studentenvisum (PDF, 2 Seiten, 124.0 kB, Deutsch) (Aufenthalt von bis zu 90 Tagen)
Für Personen, die in der Schweiz studieren wollen.
Transitvisum (PDF, 4 Seiten, 251.1 kB, Deutsch)(Typ C)
Für Personen auf Durchreise durch die Schweiz/den Schengen Raum oder mit einem Flug innerhalb des Schengen Gebiets auf dem Weg an ein Reiseziel ausserhalb der Schengen Zone (z.B. Moskau - Zürich - Madrid - Rio de Janeiro).
Weitere Reisezwecke (ohne eigene Visakategorie)
In der Regel trifft das Konsulat innerhalb von 15 Tagen eine Entscheidung. Diese Frist kann im Einzelfall verlängert werden.
Einige Schengen-Staaten verlangen, dass sie zu gewissen Visumanträgen an andere Schengen-Staaten konsultiert werden – dies bei Visumanträgen von Staatsangehörigen bestimmter Länder. Der Konsultationsprozess kann bis zu 14 Kalendertage dauern. Eine solche Konsultation ist derzeit für Staatsangehörige der hier aufgeführten Länder erforderlich:
Es wird deshalb empfohlen den Visumantrag frühzeitig einzureichen, frühestens 6 Monate vor der geplanten Reise.
Die Verweigerungsgründe werden dem Antragsteller unter Verwendung eines Standardformulars mitgeteilt.
Sie haben das Recht, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Verweigerung Einsprache zu erheben. Informationen zum Einspracheverfahren finden Sie auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration.
Die Erfassung der biometrischen Daten (Fingerabdrücke) erfolgt grundsätzlich ab dem 12. Lebensjahr alle 59 Monate ab der ersten Aufnahme.
Wenn Sie Familienangehöriger eines Staatsangehörigen der Schweiz, der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) sind, haben Sie das Recht, Ihren Antrag direkt bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat der Schweiz einzureichen. Ein Termin ist obligatorisch und muss im Voraus gebucht werden.
Bürgerinnen und Bürger der EU und EFTA – einschliesslich der Schweiz – und ihre Familienangehörigen
Falls Sie sich über das Verhalten des Konsulatspersonals und gegebenenfalls über den externen Dienstleistungserbringer oder über den Prozess beschwerden möchten, wenden Sie sich bitte schriftlich an die zuständige Vertretung.
- Seien Sie äußerst vorsichtig bei Geldforderungen von Personen, die ein Visum beantragen möchten und Sie in dieser Hinsicht um finanzielle Hilfe angehen. Schicken oder überweisen Sie kein Geld.
- Die Kosten für ein Visum für russische Staatsbürger betragen EUR 35.00 (seit Einführung des Visaerleichterungsabkommens Schweiz - Russland am 01.02.2011). Nicht-russische Antragssteller bezahlen EUR 80.00. Diese Gebühr muss nur einmal bezahlt werden!
- Die schweizerische Botschaft oder das schweizerische Generalkonsulat verlangt nie eine Kaution oder das Vorzeigen von Bargeldbeträgen.
- Ausführliche Informationen zum Visumsprozess und die benötigten Unterlagen und Dokumente finden Sie auf dieser Webseite.
- Für weiterführende Auskünfte rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail.
In der heutigen Zeit erfolgt das Kennenlernen oftmals über Bekanntschaftswebseiten im Internet.
Bitte seien Sie vorsichtig, wenn Sie Personen, die Sie über das Internet kennen gelernt haben, in die Schweiz einladen oder diese Sie mit einem Touristenvisum besuchen möchten und Sie dazu um substanzielle finanzielle Unterstützung bitten.
Nicht alle Internetnutzerinnen und -nutzer sind ehrlich, einige haben in Wirklichkeit kriminelle oder unlautere Absichten. Die Anonymität des Internets macht Täuschungen ziemlich einfach. Betrugsfälle kommen regelmäßig vor und sind professionell organisiert. Es wird viel Aufwand betrieben, um Geldforderungen glaubwürdiger erscheinen zu lassen.
Falsche Rechnungen oder Emails von fiktiven Reisebüros und/oder deren Webseiten, gefälschte Briefe und Dokumente von russischen und/oder schweizerischen Behörden und gefälschte, respektive verfälschte Passkopien, Kopien von angeblich schon ausgestellten Schengen Visa und mehr werden zwecks Missbrauchs produziert. So wird beispielsweise geltend gemacht, dass vor der Abreise noch Bussen oder Steuern beglichen werden müssen. Auch wird behauptet, dass bei der Ausreise die Hinterlage eines Gelddepots geleistet werden müsse oder eine Kontrolle des „Reisegeldes“ erfolge und vieles mehr.
Folgende Tatsachen und Ratschläge sollten deshalb besonders im Zusammenhang mit neuen Bekanntschaften immer beachtet werden:
Betrug und Betrugsversuche sind Strafdelikte und können in der Schweiz zur Anzeige gebracht werden (Art. 146, Schweizerisches Strafgesetzbuch). Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf der Webseite der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK).
- Drittstaatangehörige:
Personen, die nicht im Besitze der Russischen Staatsbürgerschaft sind, müssen ihren legalen Aufenthalt in der Russischen Föderation nachweisen und müssen die entsprechenden Dokumente vorweisen. (Aufenthaltsgenehmigung, Langzeitvisum oder FMS Registrierung: Original und Kopie). Diese Dokumente müssen noch mindestens 3 Monate über die geplante Ausreise aus dem Schengener Raum gültig sein. Es kann auch eine Bestätigung beigefügt werden, dass die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung beantragt wurde. Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen gewisser Staaten sind von der Visumpflicht befreit. - Die Ausübung einer Arbeit ist während dem Besuch in der Schweiz ohne die entsprechende Arbeitsbewilligung strengstens verboten.
- Anträge können frühestens 6 Monate vor dem geplanten Reisedatum, sollten aber nicht später als 2 Wochen vor dem Abreisedatum eingereicht werden.
- Dringende Visaantragsbearbeitungen werden im Falle von hohem Interesse für die Schweizerische Eidgenossenschaft (politische Interessen oder medizinische Behandlung aufgrund einer lebensbedrohlichen Situation) gewährt. Anfragen für dringende Visaanträge müssen in schriftlicher Form an moscow.visa@eda.admin.ch gestellt werden.
- Jeder Antrag wird einzeln geprüft und es kann keine Garantie auf Ausstellung eines Visums gegeben werden. Die Schweizerische Botschaft in Moskau kann nicht für Kosten haftbar gemacht werden, die durch die Ablehnung eines Visumantrages entstanden sind. Bitte beachten Sie, dass die Anträge in gewissen Fällen in die Schweiz an die entsprechenden Behörden geschickt werden müssen. In solchen Fällen dauert es bis zu 12 Wochen, bis ein Entscheid getroffen wird.
- Ein im Reisedokument angebrachter Stempel betreffend Zulässigkeit eines Antrages hat keine rechtliche Wirkung.
- Ein negativer Entscheid eines Visaantrages (Verweigerung) wird dem Antragssteller mit einem offiziellen Formular mitgeteilt. Wie im Formular geschrieben und erklärt, hat der Antragssteller das Recht gegen den Entscheid innert 30 Tagen ab Eröffnung der Notifikation der Verweigerung Einsprache gegen den Entscheid zu erheben. Ein Einsprache-Brief in Deutsch, Französisch oder Italienisch – oder mit Übersetzung in eine dieser Sprachen – muss eingereicht werden. Zusätzlich ist eine Vorauszahlung von CHF 200.00 (Gegenwert in RUB) zu entrichten. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) fällt daraufhin einen anfechtbaren Entscheid.
- Im Falle einer negativen Entscheidung wird die Visagebühr nicht zurückerstattet und die eingereichten Dokumente bleiben bei der Visasektion.
- Impfung. Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
- Inhaber von Russischen Diplomatenpässen sind zu visafreien Reisen berechtigt
- Die Visagebühr beträgt EUR 35.00 (nur anwendbar bei Bürgern von Ländern, mit welchen die Schweizerische Eidgenossenschaft ein entsprechendes Abkommen abgeschlossen hat: Russische Föderation, Moldawien, Serbien, Bosnien und Herzegowina sowie Georgien)
- Visa werden für gewisse Gruppen von Antragsstellern gratis ausgestellt.
- Gewisse Gruppen von Antragsstellern sind berechtigt ein Mehrfachvisum bis zu 5 Jahren zu bekommen.
- Gewisse Gruppen von Antragsstellern sind berechtigt ein Mehrfachvisum mit einer Laufzeit zwischen 2 und 5 Jahren zu bekommen, vorausgesetzt gewisse Bedingungen sind erfüllt.
- Im Falle des Verlustes oder des Diebstahls eines Reisedokuments mit Visum während dem Aufenthalt in der Schweiz, berechtigt ein gültiges Identitätsdokument, oder eine andere Genehmigung durch die Botschaft oder ein Konsulat der Russischen Föderation in der Schweiz ausgestellt, zur Ausreise aus der Schweiz, ohne dass ein (neues) Visum ausgestellt werden muss. Voraussetzung: Das neue Dokument muss den Besitzer zum Passieren der Grenze berechtigen.
- Für den gesamten Text des Abkommens konsultieren Sie bitte die Internetseite des Staatssekretariats für Migration (SEM).
Sehr geehrte Antragssteller,
Die Visasektion der Schweizerischen Botschaft in Moskau ist verantwortlich für die Behandlung von Visaanträgen von Personen, die permanent in der Russischen Föderation (Krim ausgeschlossen), in der Republik Belarus und in Usbekistan leben. Die Schweiz hat ein Vertretungsabkommen mit der Ungarischen Botschaft in Minsk und dem Lettischen Konsulat in Kaliningrad und Tashkent, welche unter Anwendung der für den Vertreterstaat geltenden Regeln gewisse Visa für Personen, die in die Schweiz reisen ausstellen können. Bitte beachten Sie, dass nur Anträge mit Hauptreiseziel Schweiz oder Liechtenstein akzeptiert werden.
Allgemeine Informationen betreffend Einreise in die Schweiz und allgemeine Informationen über Visa und Grenzkontrolle können Sie auf der Internetseite des Staatssekretariats für Migration (SEM) finden.
Auf unserer Webseite www.eda.admin.ch/moscow finden Sie die Information betreffend Beantragung eines Visums bei der Schweizerischen Botschaft in Moskau für Personen, die in der Russischen Föderation, in der Republik Belarus und in Usbekistan leben.
Anträge für Schengen Visa (Visa Typ A & C) müssen am Schalter des externen Visumzentrums eingereicht werden, welches die Visaunterlagen zur weiteren Bearbeitung an die Schweizerische Botschaft in Moskau weiterleiten wird. Die Pässe mit Visum müssen am selben Ort abgeholt werden, wo der Antrag gestellt wurde. Das externe Visumzentrum heisst TLScontact. Der Service kostet etwa EUR 23.00 pro Person – zusätzlich zur Visumgebühr die anfallen kann (der Gegenwert ist in RUB zu zahlen).
TLScontact Visazentren für die Schweiz stehen ihnen in folgenden Städten zur Verfügung: Moskau, St. Petersburg, Yekaterinenburg, Rostov am Don und Novosibirsk. Die Einreichung der Anträge nach vorangehender Registrierung über die TLScontact Internetseite und Terminvereinbarung kann zwischen Montag und Freitag (ausgenommen allgemeine Feiertage), von 09:00 bis 15:00 vorgenommen werden. Die Abholung der Pässe ist zwischen 09:00 und 17:00 möglich.
In zwölf weiteren Städten: Samara, Kazan, Nizhniy Novgorod, Krasnoyarsk, Ufa, Vladivostok, Omsk, Perm, Irkutsk, Murmansk, Surgut und Yakutsk besteht die Möglichkeit die Anträge via Briefkasten und Kurier in Zusammenarbeit mit einer lokalen Kuriergesellschaft zu versenden. Kuriergebühren (von der jeweiligen Stadt nach Moskau und zurück an den Ausgangspunkt) sind vom Antragssteller zu zahlen, welcher diese Art der Beantragung gewählt hat.
Call Center
Um einen Termin beim TLScontact Visumzentrum zu beantragen oder für zusätzliche Informationen rufen Sie bitte auf folgende Telefonnummer an:
Telefon: +7 495 995 85 12
Verfügbar Montag bis Freitag, 09:00 bis 12:30 und 13:30 bis 17:00
Das Call Center ist jeweils von Montag-Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr (Moskauer Zeit) in Betrieb. Für eine Terminvereinbarung ist eine vorherige Registrierung auf der TLScontact Internetseite notwendig. Telefonanrufe kosten die gewöhnlichen Gebühren.
Call Center der Gesellschaft TLScontact
Die Visasektion der Schweizerischen Botschaft in Moskau empfiehlt den professionellen Service unseres Outsourcing-Partners TLScontact, wo die Kunden Ihre Visaanträge in einem kundenfreundlichen Umfeld und einem schnellen Beantragungsprozess einreichen können.
Eine beschränkte Anzahl von direkten „Termin Zeitfenstern“ ist bei der Visasektion verfügbar. Direkte Termine können über das TLS Call Center mit vorheriger Registrierung auf der Webseite vereinbart werden. Direkte Gesuchsabgabe-Termine sind nur nach Verfügbarkeit buchbar, wobei es zu längeren Wartzeiten kommen kann.
Die Bearbeitung von Schengen Visaanträgen (Visa Typ A & C) bei der Botschaft dauert im Minimum drei Arbeitstage im Hause. Zusätzlich muss die Zeit des Transports der Visaanträge vom Visazentrum zur Botschaft und zurück eingerechnet werden. Bei Direktabgabetermine bei der Botschaft muss der Abgabetag und der Passrückgabetag eingerechnet werden.
Fehlende Dokumente, ein persönliches Interview oder interne Konsultationen verzögern die Visabearbeitung. Anträge sollten daher früh genug eingereicht werden (maximal 3 Monate vor Einreise in die Schweiz, aber mindestens 2 Wochen vor Abreise).
Relevante Informationen für alle Visa Typen
Die Botschaften und Konsulate der Schengen Mitgliedstaaten in der Russischen Föderation haben die Liste der geforderten Dokumente angepasst und harmonisiert. Seit 2013, werden – abhängig vom Grund der Reise - von allen Schengen Botschaften und Konsulaten hauptsächlich dieselben Dokumente zur Einreichung eines Schengen Visaantrages verlangt. Kleine Unterschiede können nach wie vor auftreten.
Am 1. Februar 2011 trat das Visaerleichterungsabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Russischen Föderation in Kraft. Es betrifft nur Schengen Visa und bringt einige Änderungen (Aufzählung ist nicht abschliessend):
Achtung!
Die Grenzbehörden sind verpflichtet zu prüfen, ob die Einreisevoraussetzungen am Tag der Einreise immer noch bestehen. Falls die Einreisevoraussetzungen nicht mehr gegeben sind oder falls Sie nicht in der Lage sind die entsprechenden Beweise vorzulegen, kann Ihnen die Einreise verweigert werden, auch wenn Sie im Besitz eines gültigen Visums sind. Aus diesem Grund empfehlen wir, dass Sie die Dokumente, welche Sie dem Visaantrag beilegten als Kopien bei sich haben. (z.B. Einladungsbrief, Reisebestätigung).
Bitte vergewissern Sie sich, bevor Sie einen Termin vereinbaren oder bevor Sie den Antrag einreichen, dass Ihr Antrag alle geforderten Dokumente enthält. Anträge mit fehlenden Unterlagen könnten am Schalter nicht akzeptiert werden und Sie verlieren wertvolle Zeit.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit Personen, die Sie außerhalb des Geländes der Botschaft oder außerhalb des Visaantragszentrums TLScontact mit "Dienstleistungsangeboten" ansprechen.
- Weisen Sie jegliche Angebote für Dienstleistungen zurück.
- Bereiten Sie Ihr Visumgesuch gemäß den Informationen auf der Webseite der Botschaft vor, bevor Sie zum Visaantragszentrum TLScontact oder zur Botschaft kommen.
- Verweigern Sie die Bezahlung von Geldbeträgen, die von irgendwelchen Personen von Ihnen im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Schaltern der Botschaft oder zum Visaantragszentrum TLScontact verlangt werden. Der Zugang zu den Schaltern der Botschaft ist, abgesehen von den Kosten für die Terminreservation des Outsourcing Partners TLScontact, in jedem Fall absolut kostenfrei.
Visa-Antragsteller können in der Nähe des Visaantragszentrums TLScontact und der Botschaft von zweifelhaften Personen (oft junge Männer zwischen 25 und 40 Jahren) angesprochen werden, die verschiedene „Dienstleistungen“ wie den Verkauf von Reisekrankenversicherungen, Übersetzungen, Geldwechsel, Organisation von Taxis oder Unterkünften zu stark überzogenen Tarifen anbieten. Einige dieser Personen schrecken sogar nicht davor zurück, sich fälschlicherweise als Angestellte oder von der Botschaft autorisierte Personen auszugeben.
Die Botschaft weist nachdrücklich darauf hin, dass die genannten Personen absolut keine Verbindung zur Botschaft oder TLScontact haben und nicht im Auftrag oder mit dem Einverständnis der Botschaft oder TLScontact handeln. Die Botschaft rät ihren Besuchern: