Wo soll ich mein Gesuch für ein Schengen Visum einreichen?
Mein Wohnort | Mein Visumsgesuch ist bei der folgenden Behörde oder Stelle einzureichen |
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Russland |
TLScontact Tel.: +7 495 9958512 Mo - Fr: 09:00 - 12:30 / 13:30 - 17:00 MSK |
Russland: Kaliningrad Distrikt |
siehe Vertretungsvereinbarung unten |
Belarus |
siehe Vertretungsvereinbarung unten |
Usbekistan | siehe Vertretungsvereinbarung unten |
Vertretungsvereinbarungen
Wenn ein Staat über keine eigene Visasektion in einem Land verfügt, kann er im Schengen Visumbereich von einem anderen Schengen-Mitgliedstaat vertreten werden. Dazu wird eine Vertretungsvereinbarung zwischen den beiden betroffenen Staaten abgeschlossen.
Die Vertretungsvereinbarung erlaubt somit dem vertretenden Staat, die Schengen Visumgesuche in seiner eigenen Zuständigkeit zu erteilen oder zu verweigern, ohne den vertretenen Staat zu konsultieren.
Land / Region |
Schengen Staat, |
Mein Visumgesuch ist bei der folgenden Behörde oder Stelle einzureichen |
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Russland: Kaliningrad Distrikt |
Lettland |
vorübergehend suspendiert |
Belarus** |
Ungarn |
Botschaft von Ungarn in Minsk |
Usbekistan* |
Lettland |
Botschaft der Republik Lettland in Tashkent |
* Die Botschaft der Republik Lettland ist nicht zuständig in den folgenden Fällen:
- Kurzzeitvisa Typ „C“ Gesuche mit Erwerbstätigkeit (inklusive Chauffeure und Journalisten).
- Kurzzeitvisa Typ „C“ Gesuche für medizinische Behandlungen.
- VrG-Visa Gesuche mit limitierter territorialer Gültigkeit. (Ausnahme bei Artikel 25(3) des Visacodex).
- Kurzzeitvisa Typ „C“ Gesuche von Gesuchstellern mit Diplomatenpass, Dienstpass oder Spezialpass, welche nicht Staatsangehörige des Landes sind wo die Vertretungsvereinbarung besteht.
- Kurzzeitvisa Typ „C“ Gesuche von Gesuchstellern mit normalem Reisepass, welche in offizieller Mission, inkl. Teilnahme einer internationalen Konferenz, in die Schweiz einreisen möchten und welche nicht Staatsangehörige des Landes sind wo die Vertretungsvereinbarung besteht.
Weitere spezifische Einschränkungen können folgen.
Solche Visagesuche sind in einem der TLScontact Visabearbeitungszentren oder direkt bei der zuständigen Schweizer Visa Sektion in Moskau (Abgabetermin muss vereinbart werden) einzureichen.
** Die Botschaft von Ungarn ist nicht zuständig in den folgenden Fällen:
- Kurzzeitvisa Typ „C“ Gesuche mit Erwerbstätigkeit (inklusive Chauffeure und Journalisten).
- Kurzzeitvisa Typ „C“ Gesuche für Ausbildungszwecke (z.B. Sprachaufenthalte).
- Kurzzeitvisa Typ „C“ Gesuche für medizinische Behandlungen.
- Kurzzeitvisa Typ „C“ Gesuche von Gesuchstellern mit Diplomatenpass, Dienstpass oder Spezialpass, welche nicht Staatsangehörige der Republik Belarus sind.
- Kurzzeitvisa Typ „C“ Gesuche von Gesuchstellern mit normalem Reisepass, welche in offizieller Mission, inkl. Teilnahme einer internationalen Konferenz, in die Schweiz einreisen möchten und nicht Staatsangehörige der Republik Belarus sind.
- Kurzzeitvisa Typ „C“ Gesuche für Praktika („Internship“) bei einer internationalen Organisation, einer diplomatischen Vertretung oder ständigen Mission oder einer konsularischen Vertretung in der Schweiz.
Weitere spezifische Einschränkungen können folgen.
Solche Visagesuche sind in einem der TLScontact Visabearbeitungszentren oder direkt bei der zuständigen Schweizer Visa Sektion in Moskau (Abgabetermin muss vereinbart werden) einzureichen.