Hochschulpraktika
An einem Praktikum interessierte Personen können sich per E-Mail an die Botschaft wenden und werden benachrichtigt, wenn eine Stelle frei wird.
Grundvoraussetzung für die Zulassung zu einem Praktikum ist das Schweizer Bürgerrecht oder eine bis zum Ende des Praktikums gültige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung in der Schweiz. Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Website:
Hochschulpraktika in der Schweiz und im Ausland (de, fr, it)