Gültig am:
Publiziert am: 16.01.2024

Diese Reisehinweise sind überprüft und mit geringfügigen Anpassungen publiziert worden. Die Einschätzung der Lage ist unverändert gültig: Von Reisen nach Afghanistan und von Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.


Reisehinweise für Afghanistan

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Afghanistan und von Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.

Schweizer Staatsangehörige, die sich entgegen der Empfehlung des EDA in Afghanistan aufhalten, müssen sich bewusst sein, dass die Schweiz nur eng begrenzte oder überhaupt keine Möglichkeiten zur Hilfeleistung hat.

Die Sicherheit ist nicht gewährleistet: es besteht das Risiko von Gefechten, Raketeneinschlägen, Minen, Terroranschlägen, Entführungen und gewalttätigen kriminellen Angriffen einschliesslich Vergewaltigungen und bewaffneter Raubüberfälle.

Mit dem Abzug der NATO-Truppen haben die Taliban im August 2021 die Kontrolle über das Land übernommen. Die Lage bleibt unübersichtlich. Im ganzen Land bestehen hohe Sicherheitsrisiken. Gefechte und Anschläge können jederzeit und überall stattfinden.

Die Rechtslage ist unklar. Wiederholt sind ausländische Staatsangehörige wegen «Aktivitäten gegen die Gesetze des Landes und die Traditionen des afghanischen Volkes» verhaftet worden.

Im ganzen Land sind Kämpfer aktiv, die sich zum «Islamischen Staat» bekennen. Die Kämpfe fordern zahlreiche Opfer.

Regelmässig werden Bomben- und Selbstmordanschläge verübt. Sie richten sich unter anderem gegen die Behörden, die Sicherheitskräfte, religiöse Stätten, religiöse Minderheiten, Märkte, Schulen, Hilfsorganisationen und Kundgebungen. Nach wie vor können zudem gezielt Anschläge gegen ausländische Staatsangehörige verübt werden und gegen Einrichtungen, in denen sich Ausländerinnen und Ausländer häufig aufhalten (z.B. Restaurants, Hotels) und die Umgebung der Flughäfen. Beispiele von Anschlägen:

  • Wiederholt: Anschläge auf schiitische und andere religiöse Minderheiten sowie auf deren Kultstätten und Wohnorte.
  • November 2023: mehrere Todesopfer und Verletze bei verschiedenen Anschlägen in Kabul gegen die Behörden und Quartiere der Shia Minderheit
  • Oktober 2023: mehrere Todesopfer und Verletzte bei einem Selbstmordanschlag auf eine Moschee in Pol-e-Khomri
  • Juni 2023: mehrere Todesopfer und Verletzte bei einem Anschlag in Fayzabad
  • März 2023: mehrere Todesopfer und Verletzte bei einem Anschlag in der Nähe des Aussenministeriums in Kabul
  • Januar 2023: mehrere Todesopfer und Verletzte bei einem Anschlag in der Nähe des militärischen Teils des internationalen Flughafens von Kabul
  • Dezember 2022: mehrere Verletzte bei einem Angriff auf ein Hotel in Kabul
  • Oktober 2022: mehrere Todesopfer und Verletzte bei einer Explosion in einer Moschee auf dem Gelände des Innenministeriums in Kabul
  • September 2022: rund 35 Todesopfer und über 80 Verletzte bei einem Selbstmordanschlag auf eine Schule in Kabul
  • September 2022: bei einer Explosion vor der russischen Botschaft wurden zwei Angestellte der Botschaft sowie mehrere andere Personen getötet.
  • Juni 2022: mehrere Todesopfer und Verletzte bei einer Attacke auf einen Sikh Gurdwara-Tempel in Kabul.
  • April 2022: mehrere Todesopfer und Verletzte bei Bombenanschlägen auf zwei Passagierbusse in Mazar-e-Sharif (Provinz Balkh).
  • April 2022: rund 80 Todesopfer und Verletzte bei einem Anschlag auf eine sunnitische Moschee und eine religiöse Schule in Kunduz.
  • Juni 2021: mehrere Todesopfer und Verletzte bei einem Anschlag auf NGO-Mitarbeitende in der Provinz Baghlan.

Es besteht ein sehr hohes Entführungsrisiko. Entführungsopfer werden sowohl afghanische wie ausländische Staatsangehörige (Reisende sowie Mitarbeitende von Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen). Beispiele von Entführungen:

  • Juni 2023: ein türkischer Staatsangehöriger in Kabul
  • September 2021: ein indischer Staatsangehöriger in Kabul
  • Januar 2020: ein amerikanischer Staatsangehöriger in der Provinz Khost
  • Wiederholt: Entführungen von lokalen Mitarbeitenden von Nichtregierungsorganisationen
  • Wiederholt: Massenentführungen von Busreisenden

Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Nützliche Adressen

Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Islamabad, Pakistan
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
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