Welche Unterlagen sind dem Gesuch für ein nationales Visum beizulegen?
Studentenvisum
Merkblatt (PDF, 2 Seiten, 192.1 kB, Französisch)
Für Personen, die in der Schweiz studieren wollen.
Wohnsitznahme- / Familiennachzugsvisum
Merkblatt (PDF, 3 Seiten, 262.7 kB, Französisch)
Für Personen, die in der Schweiz Wohnsitz nehmen möchten (ohne Erwerbstätigkeit) oder zusammen mit einem erwerbstätigen Familienmitglied in die Schweiz übersiedeln wollen (Ehegatten und minderjährige Kinder).
Ehevorbereitungsvisum
Merkblatt (PDF, 3 Seiten, 285.1 kB, Französisch)
Rückreisevisum
Merkblatt (PDF, 2 Seiten, 148.3 kB, Französisch)
Der Antrag wird zur Entscheidung an die zuständigen kantonalen Migrationsbehörden in der Schweiz weitergeleitet. Die Schweizer Botschaft kann das Visum erst nach Genehmigung durch die zuständigen Behörden ausstellen. Die ungefähre Gesamtbearbeitungsdauer beträgt 8 bis 12 Wochen. Diese Frist wird nur als Richtwert angegeben und kann je nach zuständigem Kanton und den Elementen des Antrags erheblich variieren.
Die Botschaft erteilt während des Verfahrens keine Auskünfte. Daher bitten wir Sie, sich direkt an die für Ihren Wohnort zuständige kantonale Migrationsbehörde zu wenden:
In der heutigen Zeit erfolgt das Kennenlernen oftmals über Bekanntschaftswebseiten im Internet.
Bitte seien Sie vorsichtig, wenn Sie Personen, die Sie über das Internet kennen gelernt haben, in die Schweiz einladen oder diese Sie mit einem Touristenvisum besuchen möchten und Sie dazu um substanzielle finanzielle Unterstützung bitten.
Nicht alle Internetnutzerinnen und -nutzer sind ehrlich, einige haben in Wirklichkeit kriminelle oder unlautere Absichten. Die Anonymität des Internets macht Täuschungen ziemlich einfach. Betrugsfälle kommen regelmäßig vor und sind professionell organisiert. Es wird viel Aufwand betrieben, um Geldforderungen glaubwürdiger erscheinen zu lassen.
Falsche Rechnungen oder Emails von fiktiven Reisebüros und/oder deren Webseiten, gefälschte Briefe und Dokumente von algerischen und/oder schweizerischen Behörden und gefälschte, respektive verfälschte Passkopien, Kopien von angeblich schon ausgestellten Schengen Visa und mehr werden zwecks Missbrauchs produziert. So wird beispielsweise geltend gemacht, dass vor der Abreise noch Bussen oder Steuern beglichen werden müssen. Auch wird behauptet, dass bei der Ausreise die Hinterlage eines Gelddepots geleistet werden müsse oder eine Kontrolle des „Reisegeldes“ erfolge und vieles mehr.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der französischen Seite.