Gültig am:
Publiziert am: 17.05.2023

Die folgenden Kapitel sind angepasst worden:
Grundsätzliche Einschätzung (Lagebeschreibung)
Spezifische regionale Risiken (Region Nagorno-Karabakh und aserbaidschanisches-armenisch Grenzgebiet)


Reisehinweise für Aserbaidschan

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Trotz eines neuen Waffenstillstands zwischen Armenien und Aserbaidschan am 14. September 2022, der auf einen grossen bewaffneten Konflikt vom Herbst 2020 zurückging, bleibt die Lage angespannt. Eine erneute Verschlechterung und geografische Ausweitung des Konflikts kann nicht ausgeschlossen werden. Siehe Kapitel "Spezifische regionale Risiken".

Im Übrigen ist das Land politisch stabil.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Aserbaidschan nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise nach Aserbaidschan in den Medien, bei den lokalen Behörden, bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder beim Hotelpersonal über die Entwicklung der Situation. Meiden Sie Kundgebungen und Versammlungen jeder Art. Halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Region Nagorno-Karabakh, angrenzende Bezirke und armenisch-aserbaidschanisches Grenzgebiet
Aufgrund des Konflikts um die aserbaidschanische Region Nagorno-Karabach kommt es im Grenzgebiet zwischen Aserbaidschan und Armenien regelmäßig zu militärischen Zwischenfällen. Vom September bis November 2020 sowie im September 2022 kam es zu schweren militärischen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Armeen; zahlreiche Personen wurden getötet oder verletzt. Trotz des Waffenstillstands vom 14. September 2022 bleibt die Lage vor allem im Grenzgebiet angespannt.
Die vom Konflikt betroffenen Gebiete sind teilweise stark vermint.

Wer ohne Genehmigung der aserbaidschanischen Behörden in die Region Nagorno-Karabakh einreist, macht sich nach aserbaidschanischem Recht strafbar. Die Schweiz hat nur begrenzte oder je nach Situation gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen. Die Grenzen zwischen Aserbaidschan und Armenien sind geschlossen.
Es wird abgeraten von Reisen in die Region Nagorno-Karabakh sowie in die umliegenden Bezirke (Kelbajar, Lachin, Gubadli, Zangilan, Jabrayil, Fuzuli und Agdam) und allgemein ins armenisch-aserbaidschanische Grenzgebiet, das weiträumig zu meiden ist.

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität, zum Beispiel:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände auf sich (Uhr, Schmuck, wertvolle Kameras, usw.).
  • Seien Sie nachts nicht alleine unterwegs.

Verkehr und Infrastruktur

In abgelegenen Gebieten ist die Treibstoffversorgung nicht immer gewährleistet. Ausserhalb der Hauptstadt sind die Strassen teilweise in schlechtem Zustand. Das unvorhersehbare und waghalsige Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden erhöht das Unfallrisiko erheblich. Nach Einbruch der Dunkelheit ist vermehrte Vorsicht geboten.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden, direkt bei den Grenzposten oder bei der
Botschaft von Aserbaidschan in Bern

Im Schiffsverkehr auf dem kaspischen Meer zwischen Aserbaidschan und seinen Nachbarländern kommt es häufig zu Verspätungen und Annullierungen. Planen Sie deshalb genügend Zeit und finanzielle Mittel für alternative Reiserouten ein.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille!). 

Es ist ebenfalls untersagt, uniformierte Personen und militärische Einrichtungen zu fotografieren. 

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Kulturelle Besonderheiten

Die Mehrheit der Bevölkerung bekennt sich zum schiitischen Islam. Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an. Übergriffe gegen Personen, die sich in der Öffentlichkeit als homosexuell zu erkennen geben, können vorkommen. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln.

Naturbedingte Risiken

Aserbaidschan liegt in einem Erdbebengebiet. Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein grösseres Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Baku.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist ausserhalb der Hauptstadt nur beschränkt gewährleistet. Wählen Sie wenn möglich private Krankenhäuser; sie sind in der Regel besser ausgerüstet als die staatlichen Krankenhäuser. Sie verlangen jedoch vor Behandlungen einen Kostenvorschuss oder eine finanzielle Garantie.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Ausländische Staatsangehörige, die sich länger als fünfzehn Tage in Aserbaidschan aufhalten oder erwerbstätig werden, müssen sich bei den aserbaidschanischen Behörden vor Ort registrieren. Erkundigen Sie sich über die genauen Bestimmungen bei der Botschaft von Aserbaidschan in Bern. Fragen Sie im Hotel oder beim Arbeitgeber nach, ob die Registrierung vorgenommen wurde. Eine Nichtregistrierung kann zu Problemen bei der Ausreise führen.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 102

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Baku
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
Republic of Azerbaijan: e-visa


Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.