Spezifische regionale Risiken
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Region Nagorno-Karabakh, angrenzende Bezirke und armenisch-aserbaidschanisches Grenzgebiet: Im Zusammenhang mit dem Konflikt zwischen Aserbaidschan und Armenien um die aserbaidschanische Region Nagorno-Karabach kommt es regelmässig zu Zwischenfällen, die Todesopfer und Verletzten fordern. Vom 27. September bis 9. November 2020 kam es zu schweren bewaffneten Zusammenstössen. Eine von Aserbaidschan, Armenien und Russland unterzeichnete Erklärung führte am 10. November 2020 zur Einstellung der Kampfhandlungen. Die vom Konflikt betroffenen Gebiete sind teilweise stark vermint.
Wer ohne Genehmigung der aserbaidschanischen Behörden in die Region Nagorno-Karabakh einreist, macht sich nach aserbaidschanischem Recht strafbar. Die Schweiz hat nur begrenzte oder je nach Situation gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen. Die Grenzen zwischen Aserbaidschan und Armenien sind geschlossen.
Es wird abgeraten von Reisen in die Region Nagorno-Karabakh sowie in die umliegenden Bezirke (Kelbajar, Lachin, Gubadli, Zangilan, Jabrayil, Fuzuli und Agdam) und allgemein ins armenisch-aserbaidschanische Grenzgebiet.