Das Gemälde stammt ursprünglich aus dem Besitz des Leiters der Schweizer Vertretung in Berlin, François de Diesbach, der es 1948 erworben hatte. Nach de Diesbachs frühem Unfalltod 1949 blieb es in der Botschaft hängen. Da das Bild durch einen tragischen Zufall in die Hände der Botschaft gekommen war und die Suche nach allfälligen anspruchsberechtigten Erben bis 2003 ohne Erfolg geblieben war, blieben als Optionen, das Bild zu verkaufen oder – ohne Gewinn für den Bund – der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Gestützt auf ein Rechtsgutachten, das eine dauerhafte Lösung ohne Gewinn für den Bund empfohlen hatte, ergriff die vorherige Botschafterin Christine Schraner Burgener 2017 die Initiative, um eine Schenkung des Gemäldes an die Max-Liebermann-Gesellschaft zu prüfen.
Vor der Schenkung wurden die Besitzverhältnisse abgeklärt, und ein erbrechtlicher Anspruch wurde gerichtlich endgültig abgewiesen. Zudem wurde die Provenienz des Gemäldes nochmals geprüft, um Raubkunst auszuschliessen. Der Schenkungsvertrag sieht übrigens vor, dass das Gemälde nicht weiterveräussert werden darf.
Für den Bund als Eigentümerin des Gemäldes hat das EDA die Schenkung bewilligt. Der EDA-Vorsteher hat den Bundesrat über die Leihgabe und die Schenkung am 14. Mai 2018, am 3. Juli 2018, sowie am 21. Mai 2019 in Kenntnis gesetzt. Der Schenkungsakt selbst fand am 14. April 2019 in der Liebermann-Villa in Berlin statt.
Adresse für Rückfragen:
Kommunikation EDA
Bundeshaus West
CH-3003 Bern
Tel.: +41 58 462 31 53
E-Mail: kommunikation@eda.admin.ch
Twitter: @EDA_DFAE