Der Bundesrat und die Regierung der Französischen Republik haben sich aufgrund der Entwicklungen vor Ort auf Änderungen der gemeinsamen Grenze geeinigt. Vertreterinnen der beiden Länder haben die entsprechenden Abkommen unterzeichnet.
Drei betroffene Gebiete
Die Renaturierungsarbeiten an der Hermance und die Hochwasserschutz- und Renaturierungsarbeiten am Foron haben die Landschaft in bestimmten Abschnitten der Grenze zwischen den beiden Ländern verändert. Der neue Grenzverlauf entspricht den neuen Gegebenheiten.
Der Bau einer neuen, grenzüberschreitenden Tramlinie zwischen der Schweizer Gemeinde Perly-Certoux und der französischen Gemeinde Saint-Julien-en-Genevois erforderte eine weitere Anpassung der Staatsgrenze.Davon sind die Gemeinden Perly-Certoux und Bardonnex betroffen.
Austausch gleichwertiger Flächen
Gemäss dem Grundsatz des flächengleichen Gebietstausches sieht das Völkerrecht bei Grenzveränderungen die Möglichkeit eines Austauschs von gleichwertigen Flächen vor. Dementsprechend hat der Bundesrat am 27. September 2024 die Unterzeichnung der drei Grenzberichtigungen zwischen der Schweiz und Frankreich genehmigt.
Die Abkommen treten in Kraft, sobald die internen Genehmigungsverfahren in beiden Ländern abgeschlossen sind.
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